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a-z:reha-ablehnung [01.10.2026 17:16] – [Keine Evidenz /Verschlechterung des Zustandes durch Therapie] svena-z:reha-ablehnung [20.10.2026 06:20] (aktuell) – [Gesetzliche Rahmenbedingungen] sven
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 Evaluation of an Integrated Multidisciplinary Care Model for Myalgic Encephalomyelitis/Chronic Fatigue Syndrome: A Prospective, Open-label, Non-randomized Controlled Intervention Study Evaluation of an Integrated Multidisciplinary Care Model for Myalgic Encephalomyelitis/Chronic Fatigue Syndrome: A Prospective, Open-label, Non-randomized Controlled Intervention Study
-https://www.amjmed.com/article/S0002-9343(26)00668-6/fulltext+[[https://www.amjmed.com/article/S0002-9343(26)00668-6/fulltext|Artikel im American Journal of Medicine]]
  
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 Zusammenfassung Zusammenfassung
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 Selbst ein speziell angepasstes, fünfwöchiges Programm  mit multidisziplinärer Betreuung für ME/CFS Erkrankte brachte nach zwölf Monaten keinen nachweisbaren Vorteil bei der körperlichen Funktionsfähigkeit gegenüber einer einmaligen ambulanten Beratung. Auch Fatigue, autonome Beschwerden und Lebensqualität zeigten keinen überzeugenden Nutzen. Selbst ein speziell angepasstes, fünfwöchiges Programm  mit multidisziplinärer Betreuung für ME/CFS Erkrankte brachte nach zwölf Monaten keinen nachweisbaren Vorteil bei der körperlichen Funktionsfähigkeit gegenüber einer einmaligen ambulanten Beratung. Auch Fatigue, autonome Beschwerden und Lebensqualität zeigten keinen überzeugenden Nutzen.
  
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 ===== Gesetzliche Rahmenbedingungen ===== ===== Gesetzliche Rahmenbedingungen =====
-  * § 63 SGB I Heilbehandlung \\ Wer wegen Krankheit oder Behinderung Sozialleistungen beantragt oder erhält, soll sich auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers einer Heilbehandlung unterziehen, wenn zu erwarten ist, daß sie eine Besserung seines Gesundheitszustands herbeiführen oder eine Verschlechterung verhindern wird. +  * [[law:sgb_1:63|§ 63 SGB I]] Heilbehandlung \\ Wer wegen Krankheit oder Behinderung Sozialleistungen beantragt oder erhält, soll sich auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers einer Heilbehandlung unterziehen, wenn zu erwarten ist, daß sie eine Besserung seines Gesundheitszustands herbeiführen oder eine Verschlechterung verhindern wird. 
-  * § 65 SGB I Grenzen der Mitwirkung \\ (1) Die Mitwirkungspflichten nach den §§ 60 bis 64 bestehen nicht, soweit \\ 1. […] \\ 2. ihre Erfüllung dem Betroffenen aus einem wichtigen Grund nicht zugemutet werden kann oder \\ 3. […] \\ \\ (2) Behandlungen und Untersuchungen, \\ 1. bei denen im Einzelfall ein Schaden für Leben oder Gesundheit nicht mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann, \\ 2. die mit erheblichen Schmerzen verbunden sind oder \\ 3. die einen erheblichen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit bedeuten, können abgelehnt werden +  * [[law:sgb_1:65|§ 65 SGB I]] Grenzen der Mitwirkung \\ (1) Die Mitwirkungspflichten nach den §§ 60 bis 64 bestehen nicht, soweit \\ 1. […] \\ 2. ihre Erfüllung dem Betroffenen aus einem wichtigen Grund nicht zugemutet werden kann oder \\ 3. […] \\ \\ (2) Behandlungen und Untersuchungen, \\ 1. bei denen im Einzelfall ein Schaden für Leben oder Gesundheit nicht mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann, \\ 2. die mit erheblichen Schmerzen verbunden sind oder \\ 3. die einen erheblichen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit bedeuten, können abgelehnt werden 
-  * § 9 Rehabilitationsfähigkeit, Reha-RL (Stand 2004) \\ Rehabilitationsfähig sind Versicherte, wenn sie aufgrund ihrer somatischen und psychischen Verfassung die für die Durchführung und Mitwirkung bei der Leistung zur medizinischen Rehabilitation notwendige Belastbarkeit besitzen. +  * [[https://www.g-ba.de/richtlinien/23/|§ 9 Rehabilitationsfähigkeit, Reha-RL (Stand 2025)]] \\ Rehabilitationsfähig sind Versicherte, wenn sie aufgrund ihrer somatischen und psychischen Verfassung die für die Durchführung und Mitwirkung bei der Leistung zur medizinischen Rehabilitation notwendige Belastbarkeit besitzen. 
-  * § 10 Rehabilitationsprognose und Rehabilitationsziele, Reha-RL (Stand 2004) \\ Die Rehabilitationsprognose ist eine medizinisch begründete Wahrscheinlichkeitsaussage für den Erfolg der Leistung zur medizinischen Rehabilitation+  * [[https://www.g-ba.de/richtlinien/23/|§ 10 Rehabilitationsprognose und Rehabilitationsziele, Reha-RL (Stand 2025)]] \\ Die Rehabilitationsprognose ist eine medizinisch begründete Wahrscheinlichkeitsaussage für den Erfolg der Leistung zur medizinischen Rehabilitation
     * auf der Basis der Erkrankung oder Behinderung, des bisherigen Verlaufs, des Kompensationspotentials oder der Rückbildungsfähigkeit unter Beachtung und Förderung individueller positiver Kontextfaktoren, insbesondere der Motivation der oder des Versicherten zur Rehabilitation, oder der Möglichkeit der Verminderung negativ wirkender Kontextfaktoren     * auf der Basis der Erkrankung oder Behinderung, des bisherigen Verlaufs, des Kompensationspotentials oder der Rückbildungsfähigkeit unter Beachtung und Förderung individueller positiver Kontextfaktoren, insbesondere der Motivation der oder des Versicherten zur Rehabilitation, oder der Möglichkeit der Verminderung negativ wirkender Kontextfaktoren
     * über die Erreichbarkeit eines festgelegten Rehabilitationsziels oder festgelegter Rehabilitationsziele durch eine geeignete Leistung zur medizinischen Rehabilitation \\ [...]     * über die Erreichbarkeit eines festgelegten Rehabilitationsziels oder festgelegter Rehabilitationsziele durch eine geeignete Leistung zur medizinischen Rehabilitation \\ [...]