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Reha-Aufforderung durch die Krankenkasse oder Arbeitsagentur
Sowohl die gesetzliche Krankenkasse als auch die Agentur für Arbeit können unter bestimmten Voraussetzungen Menschen auffordern, einen Antrag auf Leistungen zur Rehabilitation oder Teilhabe am Arbeitsleben zu stellen:
- Krankenkasse: Während des Krankengeldbezuges mit einer Frist von 10 Wochen
- Agentur für Arbeit: Während der Nahtlosigkeit mit einer Frist von einem Monat
Statt eines Antrags auf Leistungen zur Rehabilitation oder Teilhabe am Arbeitsleben kann üblicherweise auch ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt werden.
Wann kann die Krankenkasse zur Antragstellung auffordern?
Nach § 51 SGB V kann die Krankenkasse eine Frist von zehn Wochen setzen, wenn die Erwerbsfähigkeit nach Gutachten durch den Medizinischen Dienst erheblich gefährdet oder gemindert ist. Die Aufforderung betrifft einen Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben.
Wird der geforderte Antrag nicht innerhalb der Frist gestellt, entfällt nach § 51 Abs. 3 SGB V der Anspruch auf Krankengeld mit Ablauf der Frist, bis der Antrag gestellt wird.
Wann kann die Agentur für Arbeit zur Antragstellung auffordern?
Nach § 145 SGB III muss die Agentur für Arbeit im Rahmen der Nahtlosigkeitsregelung zur Antragstellung auffordern. Diese Regelung betrifft Menschen, deren Leistungsfähigkeit voraussichtlich länger als sechs Monate so eingeschränkt ist, dass sie unter den üblichen Bedingungen des für sie infrage kommenden Arbeitsmarktes keine Beschäftigung von mindestens 15 Stunden wöchentlich ausüben können.
Die Agentur für Arbeit setzt eine Frist von einem Monat, um einen Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben zu stellen. Bei fristgerechter Antragstellung gilt dieser bereits zum Zeitpunkt des Antrags auf Arbeitslosengeld als gestellt.
Wird der Antrag nicht fristgerecht gestellt, ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld ab dem Tag nach Fristablauf, bis ein Reha-, Teilhabe- oder Erwerbsminderungsrentenantrag gestellt wird.
Was bedeutet der Reha-Antrag für eine mögliche Rente?
Ein Reha-Antrag ist nicht automatisch ein bewilligter Rentenantrag. Nach § 116 Abs. 2 SGB VI kann er unter den dort genannten Voraussetzungen als Rentenantrag gelten, wenn eine Erwerbsminderung vorliegt und eine geeignete Reha nicht erfolgreich war oder nicht zu erwarten ist. Das kann für spätere Rentenfragen wichtig sein.
Wie kann ich eine Reha vermeiden?
Da eine Reha bei ME/CFS allgemein nicht empfohlen wird, beschreibt der Artikel Reha Ablehnung Argumentationshilfen gegen eine Reha.