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| - | ====== 25.10.2025 Long COVID Off-Label-Empfehlungen und der Stand bei LDN ====== | + | ~~META: |
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| Die Expertengruppe Long COVID Off-Label-Use hat ihre Bewertungen für die Wirkstoffe Agomelatin, Ivabradin, Vortioxetin und Metformin abgeschlossen. | Die Expertengruppe Long COVID Off-Label-Use hat ihre Bewertungen für die Wirkstoffe Agomelatin, Ivabradin, Vortioxetin und Metformin abgeschlossen. | ||
| Diese Einschätzungen wurden inzwischen an den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) geschickt, der nun darüber entscheidet, | Diese Einschätzungen wurden inzwischen an den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) geschickt, der nun darüber entscheidet, | ||
| - | Damit könnten sie offiziell für den Off-Label-Einsatz bei Long COVID empfohlen werden. Sobald sie auf der Liste stehen, können Ärzte sie auf Kosten der gesetzlichen Krankenkasse und ohne [[kontroverses:offlabelbehandlung|Haftungsrisiko]] verordnen. | + | Damit könnten sie offiziell für den Off-Label-Einsatz bei Long COVID empfohlen werden. Sobald sie auf der Liste stehen, können Ärzte sie auf Kosten der gesetzlichen Krankenkasse und ohne [[aktuelles:2026-02-05_offlabelbehandlung|Haftungsrisiko]] verordnen. |
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| + | Die Medikamente, | ||
| + | * Agomelatin \\ Behandlung von Fatique bei MECFS und Long/ | ||
| + | * Ivabradin \\ POTS und Covid, falls eine Therapie mit Betablockern nicht möglich ist | ||
| + | * Vortioxetin \\ Kognitiven Beeinträchigungen und/oder depressiven Symptomen bei Long/ | ||
| + | * Metformin \\ Prophylaxe bei akuter Covid-Infektion falls Übergewicht/ | ||
| Für eine Aufnahme in den Anhang müssen positive Studienergebnisse vorliegen, die einen nachweisbaren Nutzen belegen. | Für eine Aufnahme in den Anhang müssen positive Studienergebnisse vorliegen, die einen nachweisbaren Nutzen belegen. | ||
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| LDN wäre aber eine Rezeptur, weil es in den niedrigen Dosierungen, | LDN wäre aber eine Rezeptur, weil es in den niedrigen Dosierungen, | ||
| - | Das könnte juristisch kompliziert werden, denn der Weg über § 35c Abs. 1 SGB V ist eigentlich nur für Fertigarzneimittel vorgesehen. Über den feinen Unterschied zwischen Offlabel-Medikamenten und „Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden" | + | Das könnte juristisch kompliziert werden, denn der Weg über § 35c Abs. 1 SGB V ist eigentlich nur für Fertigarzneimittel vorgesehen. Über den feinen Unterschied zwischen Offlabel-Medikamenten und „Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden" |
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