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aktuelles:blog:2025-10-25_offlabel [13.12.2025 11:20] – angelegt - Externe Bearbeitung 127.0.0.1aktuelles:blog:2025-10-25_offlabel [13.12.2025 18:05] (aktuell) sven
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 Die Expertengruppe Long COVID Off-Label-Use hat ihre Bewertungen für die Wirkstoffe Agomelatin, Ivabradin, Vortioxetin und Metformin abgeschlossen. Die Expertengruppe Long COVID Off-Label-Use hat ihre Bewertungen für die Wirkstoffe Agomelatin, Ivabradin, Vortioxetin und Metformin abgeschlossen.
 Diese Einschätzungen wurden inzwischen an den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) geschickt, der nun darüber entscheidet, ob die Mittel in die Anlage VI der Arzneimittel-Richtlinie aufgenommen werden. Diese Einschätzungen wurden inzwischen an den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) geschickt, der nun darüber entscheidet, ob die Mittel in die Anlage VI der Arzneimittel-Richtlinie aufgenommen werden.
-Damit könnten sie offiziell für den Off-Label-Einsatz bei Long COVID empfohlen werden. Sobald sie auf der Liste stehen, können Ärzte sie auf Kosten der gesetzlichen Krankenkasse und ohne [[kontroverses:offlabelbehandlung|Haftungsrisiko]] verordnen.+Damit könnten sie offiziell für den Off-Label-Einsatz bei Long COVID empfohlen werden. Sobald sie auf der Liste stehen, können Ärzte sie auf Kosten der gesetzlichen Krankenkasse und ohne [[..:kontroversen:offlabelbehandlung|Haftungsrisiko]] verordnen.
  
 Die Medikamente, sofern die Genehmigung erteilt wird, für verschiedene Zwecke freigegeben: Die Medikamente, sofern die Genehmigung erteilt wird, für verschiedene Zwecke freigegeben:
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 LDN wäre aber eine Rezeptur, weil es in den niedrigen Dosierungen, die bei Long COVID eingesetzt werden, kein fertiges Medikament gibt. LDN wäre aber eine Rezeptur, weil es in den niedrigen Dosierungen, die bei Long COVID eingesetzt werden, kein fertiges Medikament gibt.
  
-Das könnte juristisch kompliziert werden, denn der Weg über § 35c Abs. 1 SGB V ist eigentlich nur für Fertigarzneimittel vorgesehen. Über den feinen Unterschied zwischen Offlabel-Medikamenten und „Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden" (NUB) habe ich [[behoerde:offlabelmedikamente:kostenuebernahme|hier]] geschrieben.+Das könnte juristisch kompliziert werden, denn der Weg über § 35c Abs. 1 SGB V ist eigentlich nur für Fertigarzneimittel vorgesehen. Über den feinen Unterschied zwischen Offlabel-Medikamenten und „Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden" (NUB) habe ich [[medizin:offlabelmedikamente:kostenuebernahme|hier]] geschrieben.
  
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