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-====== Gericht beschneidet Verhinderungspflege ======+====== 23.12.2025 Gericht beschneidet Verhinderungspflege ======
  
 Mit dem Urteil [[https://www.sozialgerichtsbarkeit.de/entscheidungen/179174|L 12 P 500/21]] vom 12. Nov 2025 hat das Thüringer Landessozialgericht die Voraussetzungen für die Gewährung von Verhinderungspflege deutlich verschärft. Mit dem Urteil [[https://www.sozialgerichtsbarkeit.de/entscheidungen/179174|L 12 P 500/21]] vom 12. Nov 2025 hat das Thüringer Landessozialgericht die Voraussetzungen für die Gewährung von Verhinderungspflege deutlich verschärft.
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 Das Gericht stellte mehrere Grundsätze auf: Das Gericht stellte mehrere Grundsätze auf:
  
-* Ein Anspruch auf Verhinderungspflege besteht nur, wenn auch Pflegegeld bezogen wird. +  * Ein Anspruch auf Verhinderungspflege besteht nur, wenn auch Pflegegeld bezogen wird. 
-* Verhinderungspflege dient ausschließlich der Überbrückung eines vorübergehenden Ausfalls einer Pflegeperson +  * Verhinderungspflege dient ausschließlich der Überbrückung eines vorübergehenden Ausfalls einer Pflegeperson. 
-* Sie setzt eine tatsächlich bestehende private Pflegeperson voraus +  * Sie setzt eine tatsächlich bestehende private Pflegeperson voraus. 
-* Regelmäßige oder planbare Ausfälle gehören nicht zur Verhinderungspflege +  * Regelmäßige oder planbare Ausfälle gehören nicht zur Verhinderungspflege. 
-* Verhinderungspflege ist kein Instrument zur dauerhaften Aufstockung unzureichender Pflegesachleistungen+  * Verhinderungspflege ist kein Instrument zur dauerhaften Aufstockung unzureichender Pflegesachleistungen.
  
 Besonders deutlich formulierte das Gericht, dass wöchentlich wiederkehrende Entlastungstage oder langfristig geplante Ausfallzeiten kein Verhinderungsfall im Sinne des Gesetzes seien. Besonders deutlich formulierte das Gericht, dass wöchentlich wiederkehrende Entlastungstage oder langfristig geplante Ausfallzeiten kein Verhinderungsfall im Sinne des Gesetzes seien.
  
 +===== Leitsätze des Gerichts ====
 +
 +  - Verhinderungspflege i.S. des [[law:sgb_11:39|§ 39 SGB XI]] kommt grundsätzlich nur bei vorübergehenden Verhinderungen in Betracht.
 +  - Bei den „anderen Gründen“ i.S.d. [[law:sgb_11:39#abs_1_1|§ 39 Abs. 1 S. 1 SGB XI]] handelt es sich regelmäßig entweder um eine ungeplante (plötzlich auftretende bzw. kurzfristige) Verhinderung der Pflegeperson (z.B. Erkrankung eines nahen Angehörigen der Pflegeperson oder eigene Trauerbewältigung) oder aber geplante, dann aber unausweichlichen bzw. medizinisch oder gesundheitlich indizierten Verhinderung der Pflegeperson (z.B. Kuraufenthalt, Urlaub oder Arzttermin während der Pflegezeit). Entscheidend ist jedenfalls, dass mit der Verhinderungspflege ein plötzlicher oder unaufschiebbarer Ausfall der Pflegeperson kompensiert wird.
 +  - Voraussetzung für die Gewährung von Verhinderungspflege ist die tatsächlich erfolgte Gewährung von Pflegegeld ([[law:sgb_11:39|§ 37 SGB XI]]; jedenfalls im Rahmen der Kombinationsleistung nach [[[[law:sgb_11:38|§ 38 SGB XI]]), die es durch den Verhinderungsfall zu kompensieren gilt.
  
 ===== Folgen in der Praxis ===== ===== Folgen in der Praxis =====
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-Die Ausführungen zur Verhinderungspflege widersprechen fundamental der gelebten Praxis.+Die Ausführungen des Gerichtes zur Verhinderungspflege widersprechen fundamental der gelebten Praxis.
  
-Die AOK schreibt z. B. auf ihrer [[https://www.barmer.de/unsere-leistungen/pflege/verhinderungspflege-1003716|Webseite]]:+Die Barmer schreibt z. B. auf ihrer [[https://www.barmer.de/unsere-leistungen/pflege/verhinderungspflege-1003716|Webseite]]:
 <WRAP center round info 90%> <WRAP center round info 90%>
 **Stundenweise Verhinderungspflege** **Stundenweise Verhinderungspflege**
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 </WRAP> </WRAP>
    
-Nach den Ausführungen des Gerichtes wären solche Zeiten oftmals nicht durch die Verhinderungspflege überbrückbar+Oder die [[https://www.ikk-suedwest.de/pflege/pflegeleistungen/verhinderungspflege/|IKK Südwest]]: 
 +<WRAP center round info 90%> 
 +Verhinderungspflege ermöglicht es privaten Pflegepersonen, sich eine Auszeit zu nehmen, wenn sie die Pflege vorübergehend nicht selbst übernehmen können.
  
-Oftmals wurden Aktivitäten für die gepflegte Person von gemeinnützigen Organisationen über die Verhinderungspflege abgerechnet. Dieses Vorgehen wäre nach dem Urteil nicht mehr möglich.+Gründe für die Nutzung von Verhinderungspflege:
  
 +  * Urlaub
 +  * Krankheit
 +  * Sonstige Verpflichtungen oder private Angelegenheiten
 +</WRAP>
  
 +Oder die [[https://www.dak.de/dak/ihr-anliegen/pflege/verhinderungspflege-ersatzpflege/was-ist-verhinderungspflege_21348|DAK]]:
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 +Was ist Verhinderungspflege?
  
 +Falls Ihre Pflegeperson Sie vorübergehend nicht pflegen kann, weil sie krank ist, Urlaub macht oder Termine hat, brauchen Sie eine andere Hilfe.
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 +
 +
 +
 +
 +Oder auf [[https://gesund.bund.de/verhinderungspflege|Bund.de]]:
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 +Gründe für eine Auszeit können beispielsweise Urlaub, Erkrankung, berufliche Verpflichtungen oder Freizeitaktivitäten der Pflegeperson sein.
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 +
 +
 +Nach den Ausführungen des Gerichts wären einige der auf der Webseite der Krankenkassen aufgeführten Beispiele nicht durch die Verhinderungspflege überbrückbar. 
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 +Oftmals wurden Aktivitäten für die gepflegte Person von gemeinnützigen Organisationen über die Verhinderungspflege abgerechnet. Dieses Vorgehen wäre nach dem Urteil nicht mehr möglich.
  
 +==== Links ====
 +  * [[https://letscast.fm/sites/auf-ein-waesserchen-mit-3239fab1/episode/verhinderungspflegeurteil-wie-kann-ich-verhinderungspflege-noch-nutzen|Podcast: Verhinderungspflegeurteil - wie kann ich Verhinderungspflege noch nutzen]]
  
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