Dies ist eine alte Version des Dokuments!
Diese Seite wurde automatisch von einem Computer in einfache Sprache übersetzt. Niemand hat sie überprüft. Wenn etwas unklar ist, schaut bitte auf die originale Seite.
markdown
Ärztliche Stellungnahmen
Bei ärztlichen Dokumenten gibt es oft Probleme, die verschiedenen Arten zu unterscheiden.
Die folgende Tabelle zeigt die Unterschiede bei den üblichen Dokumentenarten:
| Dokumentart | Typische Inhalte/Aufgaben | Kosten | Beweislast / Aussagevalidität |
|---|---|---|---|
| Arztbrief | Diagnosen, Befunde, Verlauf, Therapie, Empfehlungen | Teil der Behandlung | Bezieht sich auf die durchgeführten Behandlungen, Befunde und Verläufe |
| Attest (kurz / ausführlich) | Kurze oder ausführliche Bestätigung (z. B. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, Sporttauglichkeit, Dienstfähigkeit) | GOÄ Nr. 70/75 5 bis 30€ plus 3,5€ pro Seite | Patientenaussagen können übernommen werden; keine Pflicht zur Überprüfung; kein Vollbeweis |
| Befundbericht (einfach / ausführlich) | Objektiv erhobene Befunde, Laborwerte, Diagnostik; | GOÄ Nr. 75/80,95.96 10 bis 60€ plus 3,5€ pro Seite | Belegt objektive Befunde, aber nicht die Beschwerden; kein Vollbeweis |
| Stellungnahme | Medizinische Bewertung und Einordnung vorhandener Befunde; kurze Argumentation | GOÄ Nr. 80/85,95,96 20€ bis 62€; bis zu 102€ pro Stunde plus 3,5€ pro Seite | Ärzte dürfen auf plausible Patientenaussagen vertrauen; keine Überprüfung der Beschwerden; erfüllt nicht die Anforderungen an Vollbeweis |
| Gutachten, Gerichtsgutachten | Wissenschaftliche Begutachtung, Antworten auf Fragen, eigene Untersuchungen, Aktenanalyse, Überprüfung von Beschwerden | Privatgutachten: GOÄ Nr. 85–96; Gerichtsgutachten: JVEG 40€ bis 120€ pro Stunde Häufig 2.000 bis 5.000€ | Hohe Beweiskraft; Neutralitätspflicht; systematische Überprüfung von Beschwerden; kann Vollbeweis erbringen |
Beispiele
Die folgenden Beispiele zeigen den Inhalt der jeweiligen Dokumente.
Attest
Ein Attest ist in der Regel eine kurze Bescheinigung.
Hiermit wird bestätigt, dass Frau Musterfrau (geb. …) an einer gesicherten Myalgischen Enzephalomyelitis/Chronischem Fatigue-Syndrom (ME/CFS; ICD G93.3) leidet.
Aufgrund der Erkrankung gibt es folgende Einschränkungen:
- große Belastungsintoleranz mit Erschöpfung nach Anstrengung (PEM)
- überwiegend bettlägerig
- deutliche Einschränkungen bei körperlicher und geistiger Anstrengung
- Schwindel und Herzrasen beim Stehen
- Alltagsaufgaben können nur mit Hilfe gemacht werden
Die Patientin kann dauerhaft nicht arbeiten und ist zurzeit nicht in der Lage, regelmäßige Aktivitäten oder Termine ohne Gesundheitsrisiko zu machen.
Arztbrief
Ein Arztbrief enthält meistens folgende Punkte:
- Patientenanamnese
- Befunde
- Bewertung (Schlussfolgerung aus der Untersuchung und Anamnese)
- Therapieempfehlung (wenn nötig)
Arztbrief (Facharzt für Pneumologie → Hausarzt)
Facharztpraxis für Pneumologie – Dr. med. XY
Arztbrief
An die weiterbehandelnde Hausärztin / den weiterbehandelnden Hausarzt
Betreff: Frau Musterfrau, geb. …
Datum: …
Sehr geehrte Kollegin, sehr geehrter Kollege,
ich berichte über den aktuellen Befund und Behandlungsstand der Patientin, die sich wegen anhaltender Erschöpfung und orthostatischer Beschwerden vorgestellt hat.
Diagnosen
- Myalgische Enzephalomyelitis / Chronisches Fatigue-Syndrom (ME/CFS), mittlerer Schweregrad (G93.3)
- Erschöpfung nach Anstrengung (PEM)
- Schwindel beim Stehen
- Anhaltende Erschöpfung nach COVID-19-Infektion (2021)
Anamnese / Verlauf
Die Symptome traten nach einer bestätigten COVID-19-Infektion im Frühjahr 2021 auf. Über Wochen gab es starke Müdigkeit mit Verschlechterungen nach leichter Anstrengung. Trotz besserer Phasen kam es immer wieder zu Beschwerden.
Seit Anfang 2022 ist die Patientin vollständig arbeitsunfähig. Sie hat stark reduzierte körperliche und geistige Ausdauer und braucht Hilfe im Alltag. Ende 2022 wurde nach Untersuchungen die Diagnose ME/CFS gestellt.
Aktueller Befund
- Lungenfunktion ist normal.
- Keine Hinweise auf Atemprobleme.
- Belastungstestung nicht möglich, da schon kleine Anstrengung Beschwerden auslöst.
- Patientin liegt zum Untersuchungszeitpunkt; beim Aufrichten kommt es zu Schwindel und Herzrasen.
Es gibt keine Hinweise auf andere Krankheiten, die die Symptome erklären könnten.
Funktionsstatus / Einschränkungen
- überwiegend bettlägerig
- Stehen oder Gehen nur für kurze Zeit möglich
- große Empfindlichkeit auf Reize
- Alltagsaktivitäten (Essen, Körperpflege) nur mit großer Erschöpfung
- E-Rollstuhl für kurze Strecken nötig
Therapien / Maßnahmen
- passive Physiotherapie einmal pro Woche
- psychologische Unterstützung
- Beachtung der Belastungsgrenzen
- Hilfsmittelversorgung (Pflegebett, Duschstuhl, E-Rollstuhl)
Medikamentöse Therapie: <…>
Beurteilung
Es gibt keine Lungenprobleme, die die Einschränkungen erklären. Die Symptome passen zu ME/CFS und zeigen ein stark eingeschränktes Belastungsniveau mit hohem Risiko für PEM.
Eine Verbesserung der körperlichen Belastbarkeit ist nicht realistisch. Eine stationäre Rehabilitation wäre momentan zu riskant.
Empfehlungen
- Weiterbehandlung durch den Hausarzt
- Individuelle Belastungsgrenzen beachten
- Vermeidung anstrengender diagnostischer Maßnahmen
- Niedriges Reizniveau beibehalten
- Wiedervorstellung bei Bedarf oder bei Veränderungen der Symptome
Ärztliche Stellungnahme
Patientin: Frau Musterfrau, geb. …
Datum: …
Frau Musterfrau hat seit 2021 ME/CFS mittleren Schweregrades und ist beim Hausarzt in Behandlung. Die Krankheit entstand nach einer COVID-19-Infektion und hat seit 2022 große Einschränkungen zur Folge.
Auf Grundlage der Behandlung, der Befunde und der Angaben der Patientin ergibt sich folgendes Bild:
- überwiegend bettlägerig
- starke Erschöpfung nach leichter körperlicher oder geistiger Arbeit
- braucht Hilfe im Alltag
- große Empfindlichkeit auf Reize
- eingeschränkte geistige Belastbarkeit
- Beschwerden beim Stehen oder Gehen
Die Patientin kann nicht arbeiten oder an Rehabilitationsmaßnahmen teilnehmen, da dies zu einer Verschlechterung des Zustands führen würde.
Gutachten
Gutachten haben oft 50 bis 90 Seiten. Der genaue Aufbau ist nicht vorgeschrieben. Es sollten aber folgende Punkte enthalten sein:
- Auftrag
- Name des Auftraggebers (z. B. Gericht, Behörde, Versicherung).
- Beweisfragen im Originalwortlaut.
- Grundlagen der Begutachtung
- Aktenlage / Unterlagen
- Durchgeführte Untersuchungen
- Verwendete Test- oder Messverfahren
- Weitere Erkenntnisse
- Medizinisch relevanter Sachverhalt
- Strukturierte Darstellung der Krankheits- und Behandlungsanamnese.
- Zusammenfassung der vorhandenen Befunde.
- Wichtige Befunde und Verläufe.
- Aufzeigen von Widersprüchen oder Auffälligkeiten.
- Trennung zwischen objektiven Befunden und subjektiven Angaben der Person.
- Befunderhebung (eigene Untersuchungen)
- Körperliche Befunde
- Psychische Befunde
- Testergebnisse
- Ergebnisse eventueller Diagnostik
- Prüfung der Konsistenz und Plausibilität der Befunde
- Medizinische Bewertung / Beurteilung
- Bewertung der Befunde
- Beurteilung der Ursachen
- Funktionelle Bewertung
- Umgang mit Unstimmigkeiten
- Beantwortung der Beweisfragen
Rechtliches
Die Aussagen der Ärzte in den Dokumenten müssen richtig sein. Falsche Aussagen sind nach §278 strafbar.
Die (Muster-)Berufsordnung für Ärztinnen und Ärzte schreibt in §25 vor:
Ärztliche Gutachten und Zeugnisse
Ärztinnen und Ärzte müssen bei Gutachten und Zeugnissen sorgfältig arbeiten und ihre Überzeugung nach bestem Wissen äußern.
Ein Arzt macht sich strafbar, wenn er etwas ohne eine Untersuchung bescheinigt:
Nach § 278 StGB macht sich ein Arzt strafbar, der eine falsche Bescheinigung über den Gesundheitszustand einer Person ausstellt, die für eine Behörde oder Versicherung bestimmt ist. Dazu gehört auch die Ausstellung eines Zeugnisses ohne Untersuchung. Denn die Vorschrift soll die Beweiskraft ärztlicher Zeugnisse sichern. Ein Zeugnis, das ohne Untersuchung ausgestellt wird, ist wertlos.
BGH, Urteil vom 8. November 2006 – 2 StR 384/06
Unklar bleibt, was eine angemessene Untersuchung ist.
Das Oberlandesgericht Frankfurt urteilte bereits 1977:
Wenn der Arzt seinen Patienten für vertrauenswürdig hält und die Beschwerden klar sind, kann er in dieser Weise einen „Befund“ erheben. Dies gilt besonders, wenn das Gericht eine ärztliche Bescheinigung verlangt. Es ist klar, dass hier eine sachkundige Kontrolle benötigt wird.
OLG Frankfurt, Urteil vom 4. Mai 1977 – 2 Ss 146/77
Dieses Urteil zeigt, dass an (Gerichts-)Gutachten höhere Anforderungen gestellt werden. Der Gutachter muss die Aussagen des Patienten kritisch betrachten. Die §§ 402 bis 413 der Zivilprozessordnung (ZPO) beschreiben die Rechte und Pflichten eines Gerichtsgutachters.
Das Bundessozialgericht stellte 1991 folgende Anforderungen an ein Gutachten:
- Mehr als ein Attest oder eine einfache Bescheinigung
- Wiedergabe der medizinischen Befunde
- Gegebenenfalls sozialmedizinische Bewertung
- Nachvollziehbarkeit
BSG 1/3 RK 26/90 v. 07.08.1991
Das Gutachten muss alle medizinischen Punkte enthalten, die die Beurteilung der Erwerbsunfähigkeit ermöglichen.
Für die Unfallversicherung gibt es eine umstrittene Begutachtungsrichtlinie für Post Covid.