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law:bgg:10 [20.10.2026 07:28] – Externe Bearbeitung 127.0.0.1law:bgg:10 [22.10.2026 06:46] (aktuell) – Externe Bearbeitung 127.0.0.1
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 genannten Dokumente blinden und sehbehinderten Menschen zugänglich genannten Dokumente blinden und sehbehinderten Menschen zugänglich
 gemacht werden. gemacht werden.
 +
 +==== Weitere Information ====
 +
 +__[[https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/NJRE001632498|[2025] Landessozialgericht Baden-Württemberg -- L 8 R 3009/25 ER-B]]__
 +
 +<wrap myindent>
 +Blinde und sehbehinderte Menschen haben nach Bundes- und Landesrecht einen Anspruch auf barrierefreie Kommunikation mit Behörden.
 +\\ \\
 +Kann eine Behörde die Barrierefreiheit nach den Vorgaben der BITV 2.0 nicht sicherstellen, besteht ein Anspruch auf Übermittlung von Dokumenten per einfacher E-Mail.
 +\\ \\
 +Die Übersendung per einfacher (unverschlüsselter) E-Mail setzt voraus, dass die betroffene Person wirksam nach DSGVO eingewilligt hat.
 +</wrap>
 +
 +
 +=== Verweis ===
 +
 +  * [[a-z:urteile]]
 +  * [[recht:urteile]]
 +