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law:sgb_10:33 [12.09.2026 06:16] – angelegt - Externe Bearbeitung 127.0.0.1law:sgb_10:33 [20.10.2026 07:28] (aktuell) – Externe Bearbeitung 127.0.0.1
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 Form verwendet, muss auch das der Signatur zugrunde liegende Form verwendet, muss auch das der Signatur zugrunde liegende
 qualifizierte Zertifikat oder ein zugehöriges qualifiziertes qualifizierte Zertifikat oder ein zugehöriges qualifiziertes
-Attributzertifikat die erlassende Behörde erkennen lassen. <sub><wrap #abs_3_3 />[[law:sgb_10:33#abs_3_3|3]]</sub>Im Fall des +Attributzertifikat die erlassende Behörde erkennen lassen.
-§ 36a Absatz 2a Nummer 3 Buchstabe b des Ersten Buches muss die +
-Bestätigung nach § 5 Absatz 5 des De-Mail-Gesetzes die erlassende +
-Behörde als Nutzer des De-Mail-Kontos erkennen lassen.+
  
 <wrap #abs_4 /> <wrap #abs_4 />