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 Anpassungen nach Absatz 1 durchgeführt werden; der Evaluationsbericht Anpassungen nach Absatz 1 durchgeführt werden; der Evaluationsbericht
 ist dem Bundesministerium für Gesundheit unverzüglich vorzulegen. ist dem Bundesministerium für Gesundheit unverzüglich vorzulegen.
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 +  * [[a-z:pflegebegutachtung-telefonisch]]
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