Zum Hauptinhalt springen

Unterschiede

Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.

Link zu dieser Vergleichsansicht

law:sgb_11:99 [12.09.2026 06:16] – angelegt - Externe Bearbeitung 127.0.0.1law:sgb_11:99 [20.10.2026 07:28] (aktuell) – Externe Bearbeitung 127.0.0.1
Zeile 9: Zeile 9:
 Anspruchs auf Familienversicherung, zur Bemessung und Einziehung der Anspruchs auf Familienversicherung, zur Bemessung und Einziehung der
 Beiträge sowie zur Feststellung des Leistungsanspruchs erforderlich Beiträge sowie zur Feststellung des Leistungsanspruchs erforderlich
-sind.+sind. Darüber hinaus enthält das Versichertenverzeichnis die 
 +Identifikationsnummer nach dem Identifikationsnummerngesetz.