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law:sgb_14:102 [12.09.2026 06:16] – angelegt - Externe Bearbeitung 127.0.0.1law:sgb_14:102 [20.10.2026 07:28] (aktuell) – Externe Bearbeitung 127.0.0.1
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 (4)<sub><wrap #abs_4_1 />[[law:sgb_14:102#abs_4_1|1]]</sub> Geschädigte erhalten Einmalzahlungen in Höhe von (4)<sub><wrap #abs_4_1 />[[law:sgb_14:102#abs_4_1|1]]</sub> Geschädigte erhalten Einmalzahlungen in Höhe von
  
-1.  2 821 Euro bei einem Grad der Schädigungsfolgen von mindestens 30,+1.  2 941 Euro bei einem Grad der Schädigungsfolgen von mindestens 30,
 aber weniger als 50, aber weniger als 50,
  
  
-2.  8 461 Euro bei einem Grad der Schädigungsfolgen von 50 bis 60,+2.  8 820 Euro bei einem Grad der Schädigungsfolgen von 50 bis 60,
  
  
-3.  14 102 Euro bei einem Grad der Schädigungsfolgen von 70 und 80,+3.  14 700 Euro bei einem Grad der Schädigungsfolgen von 70 und 80,
  
  
-4.  22 564 Euro bei einem Grad der Schädigungsfolgen von 90,+4.  23 521 Euro bei einem Grad der Schädigungsfolgen von 90,
  
  
-5.  31 026 Euro bei einem Grad der Schädigungsfolgen von 100.+5.  32 342 Euro bei einem Grad der Schädigungsfolgen von 100.
  
  
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 vorliegen, an den Folgen der Schädigung gestorben, erhalten vorliegen, an den Folgen der Schädigung gestorben, erhalten
 Hinterbliebene eine Einmalzahlung. <sub><wrap #abs_5_2 />[[law:sgb_14:102#abs_5_2|2]]</sub>Die Einmalzahlung beträgt bei Hinterbliebene eine Einmalzahlung. <sub><wrap #abs_5_2 />[[law:sgb_14:102#abs_5_2|2]]</sub>Die Einmalzahlung beträgt bei
-Halbwaisen 2 821 Euro, bei Vollwaisen 3 797 Euro und bei weiteren +Halbwaisen 2 941 Euro, bei Vollwaisen 3 958 Euro und bei weiteren 
-Hinterbliebenen 8 461 Euro.+Hinterbliebenen 8 820 Euro.
  
 <wrap #abs_6 /> <wrap #abs_6 />