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law:sgb_14:124 [12.09.2026 06:16] – angelegt - Externe Bearbeitung 127.0.0.1law:sgb_14:124 [20.10.2026 07:28] (aktuell) – Externe Bearbeitung 127.0.0.1
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 insbesondere durch insbesondere durch
  
-1.  die Begleitung der Umsetzung und Fortschreibung der Rechtsverordnung +1.  die Organisation von Veranstaltungen des Bundesministeriums für Arbeit
-nach § 40, +
- +
- +
-2.  die Organisation von Veranstaltungen des Bundesministeriums für Arbeit+
 und Soziales für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Behörden und der und Soziales für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Behörden und der
 Personen, die Leistungen der Schnellen Hilfen erbringen, Personen, die Leistungen der Schnellen Hilfen erbringen,
  
  
-3.  die Organisation von Erfahrungsaustauschen des Bundesministeriums für+2.  die Organisation von Erfahrungsaustauschen des Bundesministeriums für
 Arbeit und Soziales für Personen, die an der Durchführung dieses Arbeit und Soziales für Personen, die an der Durchführung dieses
-Buches beteiligt sind, +Buches beteiligt sind sowie
- +
- +
-4.  die Entwicklung von Arbeitshilfen und Formularen, +
- +
- +
-5.  das Führen eines Verzeichnisses von im Sozialen Entschädigungsrecht +
-erfahrenen medizinischen Gutachtern, +
- +
- +
-6.  das Erstellen und Führen der amtlichen Statistik nach § 126, +
- +
- +
-7.  die Erstellung des Berichts nach § 132 sowie+
  
  
-8.  die Abwicklung von Forschungsprojekten im Bereich der Sozialen +3.  das Erstellen und Führen der amtlichen Statistik nach § 126.
-Entschädigung.+
  
  
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 <wrap #abs_5 /> <wrap #abs_5 />
 (5)<sub><wrap #abs_5_1 />[[law:sgb_14:124#abs_5_1|1]]</sub> Die Bundesstelle für Soziale Entschädigung erledigt weitere (5)<sub><wrap #abs_5_1 />[[law:sgb_14:124#abs_5_1|1]]</sub> Die Bundesstelle für Soziale Entschädigung erledigt weitere
-Aufgaben des Bundes, die mit den in den Absätzen 2 bis 4 genannten +Aufgaben, die mit den Aufgaben des Bundes im Bereich der Sozialen 
-Aufgaben zusammenhängen und mit deren Durchführung sie vom+Entschädigung zusammenhängen und mit deren Durchführung sie vom
 Bundesministerium für Arbeit und Soziales beauftragt wird. Bundesministerium für Arbeit und Soziales beauftragt wird.
  
 <wrap #abs_6 /> <wrap #abs_6 />
-(6)<sub><wrap #abs_6_1 />[[law:sgb_14:124#abs_6_1|1]]</sub> Die Wahrnehmung der Aufgaben nach Absatz 4 Nummer 2 bis 5 kann die +(6)<sub><wrap #abs_6_1 />[[law:sgb_14:124#abs_6_1|1]]</sub> Die Wahrnehmung der Aufgaben nach Absatz 4 Nummer 1 und 2 und nach 
-Bundesstelle für Soziale Entschädigung ganz oder teilweise auf Dritte +Absatz 5 kann die Bundesstelle für Soziale Entschädigung ganz oder 
-übertragen oder sich bei der Wahrnehmung der Aufgaben nach § 60 Absatz +teilweise auf Dritte übertragen oder sich bei der Wahrnehmung der 
-6 und nach Absatz 4 Nummer 2 bis 8 durch Dritte unterstützen lassen.+Aufgaben nach Absatz 4 durch Dritte unterstützen lassen.