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law:sgb_14:83 [12.09.2026 06:16] – angelegt - Externe Bearbeitung 127.0.0.1law:sgb_14:83 [20.10.2026 07:28] (aktuell) – Externe Bearbeitung 127.0.0.1
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 (1)<sub><wrap #abs_1_1 />[[law:sgb_14:83#abs_1_1|1]]</sub> Geschädigte erhalten eine monatliche Entschädigungszahlung von (1)<sub><wrap #abs_1_1 />[[law:sgb_14:83#abs_1_1|1]]</sub> Geschädigte erhalten eine monatliche Entschädigungszahlung von
  
-1.  434 Euro bei einem Grad der Schädigungsfolgen von 30 und 40,+1.  452 Euro bei einem Grad der Schädigungsfolgen von 30 und 40,
  
  
-2.  868 Euro bei einem Grad der Schädigungsfolgen von 50 und 60,+2.  905 Euro bei einem Grad der Schädigungsfolgen von 50 und 60,
  
  
-3.  1 302 Euro bei einem Grad der Schädigungsfolgen von 70 und 80,+3.  1 357 Euro bei einem Grad der Schädigungsfolgen von 70 und 80,
  
  
-4.  1 736 Euro bei einem Grad der Schädigungsfolgen von 90,+4.  1 810 Euro bei einem Grad der Schädigungsfolgen von 90,
  
  
-5.  2 169 Euro bei einem Grad der Schädigungsfolgen von 100.+5.  2 261 Euro bei einem Grad der Schädigungsfolgen von 100.