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 Kind, das an den Folgen der Schädigung gestorben ist, Kind, das an den Folgen der Schädigung gestorben ist,
  
-1.  für ein noch lebendes Elternteil 271 Euro,+1.  für ein noch lebendes Elternteil 282 Euro,
  
  
-2.  für beide Elternteile je 163 Euro.+2.  für beide Elternteile je 170 Euro.