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| 3. die Ausübung der Arbeit die Erziehung ihres Kindes oder des Kindes | 3. die Ausübung der Arbeit die Erziehung ihres Kindes oder des Kindes | ||
| ihrer Partnerin oder ihres Partners gefährden würde; die Erziehung | ihrer Partnerin oder ihres Partners gefährden würde; die Erziehung | ||
| - | eines Kindes, das das dritte Lebensjahr | + | eines Kindes, das den 14. < |
| - | Regel nicht gefährdet, soweit die Betreuung in einer Tageseinrichtung | + | nicht gefährdet, soweit die Betreuung in einer Tageseinrichtung oder |
| - | oder in Tagespflege im Sinne der Vorschriften des Achten Buches oder | + | in Tagespflege im Sinne der Vorschriften des Achten Buches oder auf |
| - | auf sonstige Weise sichergestellt ist; die zuständigen kommunalen | + | sonstige Weise sichergestellt ist; die zuständigen kommunalen Träger |
| - | Träger sollen darauf hinwirken, dass erwerbsfähigen Erziehenden | + | sollen darauf hinwirken, dass erwerbsfähigen Erziehenden vorrangig ein |
| - | vorrangig ein Platz zur Tagesbetreuung des Kindes angeboten wird, | + | Platz zur Tagesbetreuung des Kindes angeboten wird, |
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| 5. sie mit der Beendigung einer Erwerbstätigkeit verbunden ist, es sei | 5. sie mit der Beendigung einer Erwerbstätigkeit verbunden ist, es sei | ||
| denn, es liegen begründete Anhaltspunkte vor, dass durch die bisherige | denn, es liegen begründete Anhaltspunkte vor, dass durch die bisherige | ||
| - | Tätigkeit künftig die Hilfebedürftigkeit beendet werden kann. | + | Tätigkeit künftig die Hilfebedürftigkeit beendet werden kann; bei |
| + | Leistungsberechtigten, | ||
| + | nach einem Jahr ununterbrochenen Leistungsbezuges geprüft, ob ein | ||
| + | Verweis auf eine Beschäftigung zumutbar ist. | ||
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| <wrap #abs_3 /> | <wrap #abs_3 /> | ||
| (3)< | (3)< | ||
| - | Eingliederung in Arbeit entsprechend. | + | Eingliederung in Arbeit |
| + | Aufenthaltsgesetzes oder an einer Maßnahme der berufsbezogenen | ||
| + | Deutschsprachförderung nach § 45a des Aufenthaltsgesetzes | ||
| + | entsprechend. | ||