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| Zeile 19: | Zeile 19: | ||
| Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts, | Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts, | ||
| Eingliederungsprozess und zu den Mitwirkungspflichten und | Eingliederungsprozess und zu den Mitwirkungspflichten und | ||
| - | Selbsthilfeobliegenheiten | + | Selbsthilfeobliegenheiten, |
| - | Leistungen der Eingliederung nach diesem Abschnitt sowie zur | + | diesem Abschnitt sowie zur Möglichkeit der Inanspruchnahme von |
| - | Möglichkeit der Inanspruchnahme von Leistungen anderer Träger. < | + | Leistungen anderer Träger. < |
| - | Umfang der Beratung richten sich nach dem Beratungsbedarf der | + | Erwerbsfähigkeit wird bei Bedarf frühzeitig insbesondere auch bei der |
| - | leistungsberechtigten Person. < | + | Inanspruchnahme von Präventions- |
| - | Leistungsberechtigte nach den §§ 29 bis 33 des Dritten Buches von den | + | Träger unterstützt und auf Leistungen im Sinne von § 5 des Neunten |
| - | für die Arbeitsförderung zuständigen Dienststellen der Bundesagentur | + | Buches verwiesen. < |
| - | für Arbeit erhalten, sollen dabei Berücksichtigung finden. < | + | Beratungsbedarf der leistungsberechtigten Person. < |
| - | arbeiten die Träger der Leistungen nach diesem Buch mit den in Satz 4 | + | die Leistungsberechtigte nach den §§ 29 bis 33 des Dritten Buches von |
| - | genannten Dienststellen eng zusammen. | + | den für die Arbeitsförderung zuständigen Dienststellen der |
| + | Bundesagentur | ||
| + | finden. < | ||
| + | mit den in Satz 6 genannten Dienststellen eng zusammen. | ||
| <wrap #abs_3 /> | <wrap #abs_3 /> | ||