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law:sgb_2:15 [12.09.2026 06:16] – angelegt - Externe Bearbeitung 127.0.0.1law:sgb_2:15 [20.10.2026 07:28] (aktuell) – Externe Bearbeitung 127.0.0.1
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 Träger unverzüglich nach der Potenzialanalyse mit jeder erwerbsfähigen Träger unverzüglich nach der Potenzialanalyse mit jeder erwerbsfähigen
 leistungsberechtigten Person unter Berücksichtigung der Feststellungen leistungsberechtigten Person unter Berücksichtigung der Feststellungen
-nach Absatz 1 gemeinsam einen Plan zur Verbesserung der Teilhabe +nach Absatz 1 gemeinsam einen Kooperationsplan erstellen. <sub><wrap #abs_2_2 />[[law:sgb_2:15#abs_2_2|2]]</sub>Der 
-(Kooperationsplan) erstellen. <sub><wrap #abs_2_2 />[[law:sgb_2:15#abs_2_2|2]]</sub>In diesem werden das Eingliederungsziel +Kooperationsplan enthält unter Berücksichtigung der §§ 3 und 3a ein 
-und die wesentlichen Schritte zur Eingliederung festgehalten, +persönliches Angebot der Beratung, Unterstützung oder Vermittlung. <sub><wrap #abs_2_3 />[[law:sgb_2:15#abs_2_3|3]]</sub>Er 
-insbesondere soll festgelegt werden,+hält das Eingliederungsziel und die wesentlichen Schritte zur 
 +Eingliederung fest. <sub><wrap #abs_2_4 />[[law:sgb_2:15#abs_2_4|4]]</sub>Insbesondere soll im Kooperationsplan festgelegt 
 +werden,
  
-1.  welche Leistungen zur Eingliederung in Ausbildung oder Arbeit nach +1.  in welche Ausbildungen, Tätigkeiten oder Tätigkeitsbereiche die 
-diesem Abschnitt in Betracht kommen,+erwerbsfähige leistungsberechtigte Person vermittelt werden soll,
  
  
-2.  welche für eine erfolgreiche Überwindung von Hilfebedürftigkeit, vor+2.  welche für eine erfolgreiche Überwindung der Hilfebedürftigkeit, vor
 allem durch Eingliederung in Ausbildung oder Arbeit, erforderlichen allem durch Eingliederung in Ausbildung oder Arbeit, erforderlichen
-Eigenbemühungen erwerbsfähige Leistungsberechtigte mindestens +Eigenbemühungen die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person 
-unternehmen und nachweisen,+mindestens zu unternehmen und nachzuweisen hat,
  
  
-3.  eine vorgesehene Teilnahme an einem Integrationskurs nach § 43 des +3.  welche Leistungen zur Eingliederung in Ausbildung oder Arbeit nach 
-Aufenthaltsgesetzes oder an einer Maßnahme der berufsbezogenen +diesem Abschnitt für die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person in 
-Deutschsprachförderung nach § 45a des Aufenthaltsgesetzes,+Betracht kommen,
  
  
-4.  wie Leistungen anderer Leistungsträger in den Eingliederungsprozess +4.  dass eine Teilnahme der erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person an 
-einbezogen werden,+einem Integrationskurs nach § 43 des Aufenthaltsgesetzes oder an einer 
 +Maßnahme der berufsbezogenen Deutschsprachförderung nach § 45a des 
 +Aufenthaltsgesetzes vorgesehen ist,
  
  
-5.  in welche Ausbildung, Tätigkeiten oder Tätigkeitsbereiche die +5.  ob und wie Leistungen anderer Leistungsträger in den 
-erwerbsfähige leistungsberechtigte Person vermittelt werden soll und+Eingliederungsprozess einbezogen werden und
  
  
-6.  ob ein möglicher Bedarf für Leistungen zur beruflichen oder +6.  dass im Falle eines Bedarfs an Leistungen gemäß § 5 des Neunten Buches 
-medizinischen Rehabilitation mit dem Ziel einer entsprechenden +auf eine entsprechende Antragstellung hingewirkt wird.
-Antragstellung in Betracht kommt.+
  
  
  
-<sub><wrap #abs_2_3 />[[law:sgb_2:15#abs_2_3|3]]</sub>Im Kooperationsplan kann auch festgehalten werden,+<sub><wrap #abs_2_5 />[[law:sgb_2:15#abs_2_5|5]]</sub>Die besonderen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen und 
 +schwerbehinderten Menschen sollen angemessen berücksichtigt werden. <sub><wrap #abs_2_6 />[[law:sgb_2:15#abs_2_6|6]]</sub>Im 
 +Kooperationsplan kann auch festgehalten werden,
  
 1.  welche Maßnahmen und Leistungen der aktiven Arbeitsförderung im 1.  welche Maßnahmen und Leistungen der aktiven Arbeitsförderung im
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 <wrap #abs_4 /> <wrap #abs_4 />
-(4)<sub><wrap #abs_4_1 />[[law:sgb_2:15#abs_4_1|1]]</sub> Die erste Einladung zum Gespräch zur Erstellung der +(4)<sub><wrap #abs_4_1 />[[law:sgb_2:15#abs_4_1|1]]</sub> Das erste Gespräch zur Erstellung der Potenzialanalyse und des 
-Potenzialanalyse und des Kooperationsplans erfolgt ohne Belehrung über +Kooperationsplans findet persönlich im Jobcenter statt. <sub><wrap #abs_4_2 />[[law:sgb_2:15#abs_4_2|2]]</sub>Hiervon kann 
-die Rechtsfolgen bei Nichtteilnahme. +nur in begründeten Ausnahmefällen abgewichen werden.
- +
-<wrap #abs_5 /> +
-(5)<sub><wrap #abs_5_1 />[[law:sgb_2:15#abs_5_1|1]]</sub> Die Agentur für Arbeit überprüft regelmäßig, ob die erwerbsfähige +
-leistungsberechtigte Person die im Kooperationsplan festgehaltenen +
-Absprachen einhält. <sub><wrap #abs_5_2 />[[law:sgb_2:15#abs_5_2|2]]</sub>Aufforderungen hierzu erfolgen grundsätzlich mit +
-Rechtsfolgenbelehrung, insbesondere bei Maßnahmen gemäß §§ 16, 16d ist +
-eine Rechtsfolgenbelehrung vorzusehen. +
- +
-<wrap #abs_6 /> +
-(6)<sub><wrap #abs_6_1 />[[law:sgb_2:15#abs_6_1|1]]</sub> Wenn ein Kooperationsplan nicht zustande kommt oder nicht +
-fortgeschrieben werden kann, erfolgen Aufforderungen zu erforderlichen +
-Mitwirkungshandlungen mit Rechtsfolgenbelehrung.+