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| Ausnahme der Verordnungsermächtigung nach § 47 des Dritten Buches | Ausnahme der Verordnungsermächtigung nach § 47 des Dritten Buches | ||
| sowie der Anordnungsermächtigungen für die Bundesagentur und mit der | sowie der Anordnungsermächtigungen für die Bundesagentur und mit der | ||
| - | Maßgabe, dass an die Stelle des Arbeitslosengeldes das Bürgergeld nach | + | Maßgabe, dass an die Stelle des Arbeitslosengeldes das |
| - | § 19 Absatz 1 Satz 1 tritt. § 44 Absatz 3 Satz 3 des Dritten Buches | + | Grundsicherungsgeld nach § 19 Absatz 1 Satz 1 tritt. § 44 Absatz 3 |
| - | gilt mit der Maßgabe, dass die Förderung aus dem Vermittlungsbudget | + | Satz 3 des Dritten Buches gilt mit der Maßgabe, dass die Förderung aus |
| - | auch die anderen Leistungen nach dem Zweiten Buch nicht aufstocken, | + | dem Vermittlungsbudget auch die anderen Leistungen nach dem Zweiten |
| - | ersetzen oder umgehen darf. | + | Buch nicht aufstocken, ersetzen oder umgehen darf. |
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