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 (7)<sub><wrap #abs_7_1 />[[law:sgb_2:16d#abs_7_1|1]]</sub> Den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ist während einer (7)<sub><wrap #abs_7_1 />[[law:sgb_2:16d#abs_7_1|1]]</sub> Den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ist während einer
-Arbeitsgelegenheit zuzüglich zum Bürgergeld nach § 19 Absatz 1 Satz 1 +Arbeitsgelegenheit zuzüglich zum Grundsicherungsgeld nach § 19 Absatz 
-von der Agentur für Arbeit eine angemessene Entschädigung für+1 Satz 1 von der Agentur für Arbeit eine angemessene Entschädigung für
 Mehraufwendungen zu zahlen. <sub><wrap #abs_7_2 />[[law:sgb_2:16d#abs_7_2|2]]</sub>Die Arbeiten begründen kein Mehraufwendungen zu zahlen. <sub><wrap #abs_7_2 />[[law:sgb_2:16d#abs_7_2|2]]</sub>Die Arbeiten begründen kein
 Arbeitsverhältnis im Sinne des Arbeitsrechts und auch kein Arbeitsverhältnis im Sinne des Arbeitsrechts und auch kein