Zum Hauptinhalt springen

Unterschiede

Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.

Link zu dieser Vergleichsansicht

law:sgb_2:19 [12.09.2026 06:16] – angelegt - Externe Bearbeitung 127.0.0.1law:sgb_2:19 [20.10.2026 07:28] (aktuell) – Externe Bearbeitung 127.0.0.1
Zeile 2: Zeile 2:
  
  
-== § 19 Bürgergeld und Leistungen für Bildung und Teilhabe ==+== § 19 Grundsicherungsgeld und Leistungen für Bildung und Teilhabe ==
  
 <wrap #abs_1 /> <wrap #abs_1 />
-(1)<sub><wrap #abs_1_1 />[[law:sgb_2:19#abs_1_1|1]]</sub> Erwerbsfähige Leistungsberechtigte erhalten Bürgergeld.+(1)<sub><wrap #abs_1_1 />[[law:sgb_2:19#abs_1_1|1]]</sub> Erwerbsfähige Leistungsberechtigte erhalten Grundsicherungsgeld.
 <sub><wrap #abs_1_2 />[[law:sgb_2:19#abs_1_2|2]]</sub>Nichterwerbsfähige Leistungsberechtigte, die mit erwerbsfähigen <sub><wrap #abs_1_2 />[[law:sgb_2:19#abs_1_2|2]]</sub>Nichterwerbsfähige Leistungsberechtigte, die mit erwerbsfähigen
 Leistungsberechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft leben, erhalten Leistungsberechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft leben, erhalten
-Bürgergeld, soweit sie keinen Anspruch auf Leistungen nach dem Vierten +Grundsicherungsgeld, soweit sie keinen Anspruch auf Leistungen nach 
-Kapitel des Zwölften Buches haben. <sub><wrap #abs_1_3 />[[law:sgb_2:19#abs_1_3|3]]</sub>Die Leistungen umfassen den +dem Vierten Kapitel des Zwölften Buches haben. <sub><wrap #abs_1_3 />[[law:sgb_2:19#abs_1_3|3]]</sub>Die Leistungen umfassen 
-Regelbedarf, Mehrbedarfe und den Bedarf für Unterkunft und Heizung.+den Regelbedarf, Mehrbedarfe und den Bedarf für Unterkunft und 
 +Heizung.
  
 <wrap #abs_2 /> <wrap #abs_2 />