Unterschiede
Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.
| law:sgb_2:24 [12.09.2026 06:16] – angelegt - Externe Bearbeitung 127.0.0.1 | law:sgb_2:24 [20.10.2026 07:28] (aktuell) – Externe Bearbeitung 127.0.0.1 | ||
|---|---|---|---|
| Zeile 18: | Zeile 18: | ||
| Alkoholabhängigkeit sowie im Falle unwirtschaftlichen Verhaltens, als | Alkoholabhängigkeit sowie im Falle unwirtschaftlichen Verhaltens, als | ||
| ungeeignet erweisen, mit den Leistungen für den Regelbedarf nach § 20 | ungeeignet erweisen, mit den Leistungen für den Regelbedarf nach § 20 | ||
| - | ihren Bedarf zu decken, kann das Bürgergeld | + | ihren Bedarf zu decken, kann das Grundsicherungsgeld |
| Regelbedarfs für den Lebensunterhalt in voller Höhe oder anteilig in | Regelbedarfs für den Lebensunterhalt in voller Höhe oder anteilig in | ||
| Form von Sachleistungen erbracht werden. | Form von Sachleistungen erbracht werden. | ||