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 Alkoholabhängigkeit sowie im Falle unwirtschaftlichen Verhaltens, als Alkoholabhängigkeit sowie im Falle unwirtschaftlichen Verhaltens, als
 ungeeignet erweisen, mit den Leistungen für den Regelbedarf nach § 20 ungeeignet erweisen, mit den Leistungen für den Regelbedarf nach § 20
-ihren Bedarf zu decken, kann das Bürgergeld bis zur Höhe des+ihren Bedarf zu decken, kann das Grundsicherungsgeld bis zur Höhe des
 Regelbedarfs für den Lebensunterhalt in voller Höhe oder anteilig in Regelbedarfs für den Lebensunterhalt in voller Höhe oder anteilig in
 Form von Sachleistungen erbracht werden. Form von Sachleistungen erbracht werden.