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law:sgb_2:2 [21.06.2026 09:55] – angelegt - Externe Bearbeitung 127.0.0.1law:sgb_2:2 [20.10.2026 07:28] (aktuell) – Externe Bearbeitung 127.0.0.1
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 alle Möglichkeiten zu nutzen, ihren Lebensunterhalt aus eigenen alle Möglichkeiten zu nutzen, ihren Lebensunterhalt aus eigenen
 Mitteln und Kräften zu bestreiten. <sub><wrap #abs_2_2 />[[law:sgb_2:2#abs_2_2|2]]</sub>Erwerbsfähige Leistungsberechtigte Mitteln und Kräften zu bestreiten. <sub><wrap #abs_2_2 />[[law:sgb_2:2#abs_2_2|2]]</sub>Erwerbsfähige Leistungsberechtigte
-müssen ihre Arbeitskraft zur Beschaffung des Lebensunterhalts für sich +müssen ihre Arbeitskraft in dem Umfang einsetzen, der zur 
-und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen +vollständigen Überwindung ihrer Hilfebedürftigkeit und der mit ihnen 
-einsetzen.+in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen erforderlich ist. 
 +<sub><wrap #abs_2_3 />[[law:sgb_2:2#abs_2_3|3]]</sub>Sofern es zu diesem Zweck erforderlich und individuell zumutbar ist, 
 +bedeutet dies insbesondere die Aufnahme einer Vollzeittätigkeit.