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| - | Aufnahme einer Ausbildung oder Erwerbstätigkeit ermöglichen, | ||
| - | denn, eine andere Leistung ist für die dauerhafte Eingliederung | ||
| - | erforderlich. < | ||
| - | Eingliederung ist insbesondere auszugehen, wenn leistungsberechtigte | ||
| - | Personen ohne Berufsabschluss Leistungen zur Unterstützung der | ||
| - | Aufnahme einer Ausbildung nach diesem Buch, dem Dritten Buch oder auf | ||
| - | anderer rechtlicher Grundlage erhalten oder an einer nach § 81 des | ||
| - | Dritten Buches zu fördernden beruflichen Weiterbildung teilnehmen oder | ||
| - | voraussichtlich teilnehmen werden. < | ||
| - | Aufnahme einer Ausbildung oder Erwerbstätigkeit gilt nicht im | ||
| - | Verhältnis zur Förderung von Existenzgründungen mit einem | ||
| - | Einstiegsgeld für eine selbständige Erwerbstätigkeit nach § 16b. | ||
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| unverzüglich Leistungen zur Eingliederung in Arbeit nach dem Ersten | unverzüglich Leistungen zur Eingliederung in Arbeit nach dem Ersten | ||
| Abschnitt des Dritten Kapitels erbracht werden. | Abschnitt des Dritten Kapitels erbracht werden. | ||
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| Teilnahme am Integrationskurs nach § 43 des Aufenthaltsgesetzes oder | Teilnahme am Integrationskurs nach § 43 des Aufenthaltsgesetzes oder | ||
| an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung nach § 45a des | an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung nach § 45a des | ||
| - | Aufenthaltsgesetzes in der Regel für eine dauerhafte Eingliederung | + | Aufenthaltsgesetzes in der Regel erfolgversprechender als die |
| - | erforderlich. < | + | unmittelbare Vermittlung in Ausbildung oder Arbeit. < |
| - | Teilnahme und die Zugangsvoraussetzungen gelten die §§ 44, 44a und 45a | + | Teilnahmeberechtigung, |
| - | des Aufenthaltsgesetzes sowie des § 9 Absatz 1 Satz 1 des | + | Zugangsvoraussetzungen gelten die §§ 44, 44a und 45a des |
| + | Aufenthaltsgesetzes sowie des § 9 Absatz 1 Satz 1 des | ||
| Bundesvertriebenengesetzes in Verbindung mit der Verordnung über die | Bundesvertriebenengesetzes in Verbindung mit der Verordnung über die | ||
| Durchführung von Integrationskursen für Ausländer und Spätaussiedler | Durchführung von Integrationskursen für Ausländer und Spätaussiedler | ||