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law:sgb_2:40 [12.09.2026 06:16] – angelegt - Externe Bearbeitung 127.0.0.1law:sgb_2:40 [20.10.2026 07:28] (aktuell) – Externe Bearbeitung 127.0.0.1
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 und Absatz 5 in Verbindung mit Absatz 1 Satz 1 ist nicht anwendbar, und Absatz 5 in Verbindung mit Absatz 1 Satz 1 ist nicht anwendbar,
 wenn in einem Kalendermonat für mindestens einen Tag rechtmäßig wenn in einem Kalendermonat für mindestens einen Tag rechtmäßig
-Bürgergeld nach § 19 Absatz 1 Satz 1 gewährt wurde; in den Fällen des +Grundsicherungsgeld nach § 19 Absatz 1 Satz 1 gewährt wurde; in den 
-§ 335 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 5 in Verbindung mit Absatz 1 Satz 2 +Fällen des § 335 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 5 in Verbindung mit Absatz 
-besteht kein Beitragserstattungsanspruch.+1 Satz 2 besteht kein Beitragserstattungsanspruch.