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law:sgb_2:40a [21.06.2026 09:55] – angelegt - Externe Bearbeitung 127.0.0.1law:sgb_2:40a [20.10.2026 07:28] (aktuell) – Externe Bearbeitung 127.0.0.1
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 Voraussetzungen des § 104 des Zehnten Buches ein Erstattungsanspruch Voraussetzungen des § 104 des Zehnten Buches ein Erstattungsanspruch
 gegen den anderen Sozialleistungsträger zu. Der Erstattungsanspruch gegen den anderen Sozialleistungsträger zu. Der Erstattungsanspruch
-besteht auch, soweit die Erbringung des Arbeitslosengeldes II allein+besteht auch, soweit die Erbringung des Grundsicherungsgeldes allein
 auf Grund einer nachträglich festgestellten vollen Erwerbsminderung auf Grund einer nachträglich festgestellten vollen Erwerbsminderung
 rechtswidrig war oder rückwirkend eine Rente wegen Alters oder eine rechtswidrig war oder rückwirkend eine Rente wegen Alters oder eine
 Knappschaftsausgleichsleistung zuerkannt wird. Die §§ 106 bis 114 des Knappschaftsausgleichsleistung zuerkannt wird. Die §§ 106 bis 114 des
 Zehnten Buches gelten entsprechend. § 44a Absatz 3 bleibt unberührt. Zehnten Buches gelten entsprechend. § 44a Absatz 3 bleibt unberührt.