Unterschiede
Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.
| law:sgb_2:40a [21.06.2026 09:55] – angelegt - Externe Bearbeitung 127.0.0.1 | law:sgb_2:40a [20.10.2026 07:28] (aktuell) – Externe Bearbeitung 127.0.0.1 | ||
|---|---|---|---|
| Zeile 10: | Zeile 10: | ||
| Voraussetzungen des § 104 des Zehnten Buches ein Erstattungsanspruch | Voraussetzungen des § 104 des Zehnten Buches ein Erstattungsanspruch | ||
| gegen den anderen Sozialleistungsträger zu. Der Erstattungsanspruch | gegen den anderen Sozialleistungsträger zu. Der Erstattungsanspruch | ||
| - | besteht auch, soweit die Erbringung des Arbeitslosengeldes II allein | + | besteht auch, soweit die Erbringung des Grundsicherungsgeldes |
| auf Grund einer nachträglich festgestellten vollen Erwerbsminderung | auf Grund einer nachträglich festgestellten vollen Erwerbsminderung | ||
| rechtswidrig war oder rückwirkend eine Rente wegen Alters oder eine | rechtswidrig war oder rückwirkend eine Rente wegen Alters oder eine | ||
| Knappschaftsausgleichsleistung zuerkannt wird. Die §§ 106 bis 114 des | Knappschaftsausgleichsleistung zuerkannt wird. Die §§ 106 bis 114 des | ||
| Zehnten Buches gelten entsprechend. § 44a Absatz 3 bleibt unberührt. | Zehnten Buches gelten entsprechend. § 44a Absatz 3 bleibt unberührt. | ||