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law:sgb_2:41a [21.06.2026 09:55] – angelegt - Externe Bearbeitung 127.0.0.1law:sgb_2:41a [20.10.2026 07:28] (aktuell) – Externe Bearbeitung 127.0.0.1
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 welcher seine Voraussetzungen ganz oder teilweise nachgewiesen wurden. welcher seine Voraussetzungen ganz oder teilweise nachgewiesen wurden.
 <sub><wrap #abs_3_4 />[[law:sgb_2:41a#abs_3_4|4]]</sub>Für die übrigen Kalendermonate wird festgestellt, dass ein <sub><wrap #abs_3_4 />[[law:sgb_2:41a#abs_3_4|4]]</sub>Für die übrigen Kalendermonate wird festgestellt, dass ein
-Leistungsanspruch nicht bestand.+Leistungsanspruch nicht bestand. <sub><wrap #abs_3_5 />[[law:sgb_2:41a#abs_3_5|5]]</sub>Die Berücksichtigung von Nachweisen 
 +und Auskünften, die zur abschließenden Entscheidung über den 
 +Leistungsanspruch nach Abschluss des Verwaltungsverfahrens, spätestens 
 +am Tag nach Bekanntgabe des Widerspruchsbescheides, zugegangen sind, 
 +ist ausgeschlossen.
  
 <wrap #abs_4 /> <wrap #abs_4 />