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law:sgb_2:56 [21.06.2026 09:55] – angelegt - Externe Bearbeitung 127.0.0.1law:sgb_2:56 [20.10.2026 07:28] (aktuell) – Externe Bearbeitung 127.0.0.1
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 die Agentur für Arbeit an der Arbeitsunfähigkeit der oder des die Agentur für Arbeit an der Arbeitsunfähigkeit der oder des
 erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, so gilt § 275 Absatz 1 Nummer 3b erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, so gilt § 275 Absatz 1 Nummer 3b
-und Absatz 1a des Fünften Buches entsprechend.+und Absatz 1a des Fünften Buches entsprechend. <sub><wrap #abs_1_7 />[[law:sgb_2:56#abs_1_7|7]]</sub>Zweifel an der 
 +Arbeitsunfähigkeit sind insbesondere anzunehmen, wenn 
 +Leistungsberechtigte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen wiederholt zur 
 +Entschuldigung der Nichtwahrnehmung von Meldeterminen nach § 59 oder 
 +von Terminen bei potenziellen Arbeitgebern vorlegen.
  
 <wrap #abs_2 /> <wrap #abs_2 />