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 nach diesem Buch schließt Leistungen nach dem Dritten Kapitel des nach diesem Buch schließt Leistungen nach dem Dritten Kapitel des
 Zwölften Buches aus. <sub><wrap #abs_2_2 />[[law:sgb_2:5#abs_2_2|2]]</sub>Leistungen nach dem Vierten Kapitel des Zwölften Zwölften Buches aus. <sub><wrap #abs_2_2 />[[law:sgb_2:5#abs_2_2|2]]</sub>Leistungen nach dem Vierten Kapitel des Zwölften
-Buches sind gegenüber dem Bürgergeld nach § 19 Absatz 1 Satz 2 +Buches sind gegenüber dem Grundsicherungsgeld nach § 19 Absatz 1 Satz 
-vorrangig.+2 vorrangig.
  
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