Unterschiede
Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.
| law:sgb_2:6 [12.09.2026 06:16] – angelegt - Externe Bearbeitung 127.0.0.1 | law:sgb_2:6 [20.10.2026 07:28] (aktuell) – Externe Bearbeitung 127.0.0.1 | ||
|---|---|---|---|
| Zeile 12: | Zeile 12: | ||
| 2. die kreisfreien Städte und Kreise für die Leistungen nach § 16a, für | 2. die kreisfreien Städte und Kreise für die Leistungen nach § 16a, für | ||
| - | das Bürgergeld | + | das Grundsicherungsgeld |
| - | § 27 Absatz 3, soweit diese Leistungen für den Bedarf für Unterkunft | + | Leistungen nach § 27 Absatz 3, soweit diese Leistungen für den Bedarf |
| - | und Heizung geleistet werden, für die Leistungen nach § 24 Absatz 3 | + | für Unterkunft und Heizung geleistet werden, für die Leistungen nach § |
| - | Satz 1 Nummer 1 und 2 sowie für die Leistungen nach § 28, soweit durch | + | 24 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 und 2 sowie für die Leistungen nach § 28, |
| - | Landesrecht nicht andere Träger bestimmt sind (kommunale Träger). | + | soweit durch Landesrecht nicht andere Träger bestimmt sind (kommunale |
| + | Träger). | ||