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 <sub><wrap #abs_2_4 />[[law:sgb_3:368#abs_2_4|4]]</sub>(2a) Um die örtliche rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit zur <sub><wrap #abs_2_4 />[[law:sgb_3:368#abs_2_4|4]]</sub>(2a) Um die örtliche rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit zur
 Integration junger Menschen in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt zu Integration junger Menschen in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt zu
-unterstützen, entwickelt und betreibt die Bundesagentur ein IT-System, +unterstützen, entwickelt, betreibt und finanziert die Bundesagentur 
-welches den im jeweiligen Einzelfall beteiligten Leistungsträgern zur +ein IT-System, welches den im jeweiligen Einzelfall beteiligten 
-Verfügung gestellt werden kann, soweit dies für die Zusammenarbeit +Leistungsträgern zur Verfügung gestellt werden kann.
-erforderlich ist.+
  
 <sub><wrap #abs_2_5 />[[law:sgb_3:368#abs_2_5|5]]</sub>(2b) Um die Transparenz auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen und die <sub><wrap #abs_2_5 />[[law:sgb_3:368#abs_2_5|5]]</sub>(2b) Um die Transparenz auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen und die