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law:sgb_3:368a [12.09.2026 06:16] – angelegt - Externe Bearbeitung 127.0.0.1law:sgb_3:368a [20.10.2026 07:28] (aktuell) – Externe Bearbeitung 127.0.0.1
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-=== § 368a ===+=== § 368a Bekämpfung von organisiertem Leistungsmissbrauch ===
  
-(weggefallen)+<wrap #abs_1 /> 
 +(1)<sub><wrap #abs_1_1 />[[law:sgb_3:368a#abs_1_1|1]]</sub> Die Bundesagentur bekämpft organisierten Leistungsmissbrauch 
 +insbesondere durch präventive, analytische und koordinierende 
 +Maßnahmen. 
 + 
 +<wrap #abs_2 /> 
 +(2)<sub><wrap #abs_2_1 />[[law:sgb_3:368a#abs_2_1|1]]</sub> Die Bundesagentur arbeitet mit den Stellen nach § 9 Absatz 3 Satz 
 +1 und den Strafverfolgungsbehörden zusammen, um organisierten 
 +Leistungsmissbrauch zu verhindern und aufzudecken.