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| - | Vorstandsdienstvertrags | + | Vorstandsdienstvertrages |
| Zustimmung der Aufsichtsbehörde. < | Zustimmung der Aufsichtsbehörde. < | ||
| Vorstandes einschließlich aller Nebenleistungen und | Vorstandes einschließlich aller Nebenleistungen und | ||
| Zeile 84: | Zeile 84: | ||
| Körperschaft zu stehen, die sich nach der Zahl der Versicherten | Körperschaft zu stehen, die sich nach der Zahl der Versicherten | ||
| bemisst. < | bemisst. < | ||
| - | berücksichtigen. < | + | berücksichtigen. < |
| - | die Vergütung der Vorstandsmitglieder anzurechnen oder an die | + | Satz 1 verlangen, dass ihr eine unabhängige rechtliche und |
| - | Körperschaft abzuführen. < | + | wirtschaftliche Bewertung der Vorstandsdienstverträge vorgelegt wird. |
| - | Zukunftssicherung der Vorstandsmitglieder sind nur auf Grundlage von | + | < |
| + | Vorstandsmitglieder unzulässig. < | ||
| + | Vorstandsmitgliedes kann eine über die zuletzt nach Satz 1 gebilligte | ||
| + | Vergütung der letzten Amtsperiode oder des Vorgängers im Amt | ||
| + | hinausgehende höhere Vergütung nur durch einen prozentualen Zuschlag | ||
| + | auf die Grundvergütung in Höhe des Mittelwerts der nach § 71 Absatz 3 | ||
| + | Satz 5 des Fünften Buches seit dem Beginn der vorherigen Amtsperiode | ||
| + | veröffentlichten durchschnittlichen Veränderungsraten vereinbart | ||
| + | werden. < | ||
| + | Aufsichtsbehörde bis zum Ablauf des 30. < | ||
| + | sofern diesen Verträgen nicht bereits eine Zusage über konkrete | ||
| + | Vergütungserhöhungen zu entnehmen ist. < | ||
| + | geschlossene Verträge dürfen keine Vereinbarungen über | ||
| + | Vergütungserhöhungen enthalten, die den Sätzen 5 und 6 widersprechen. | ||
| + | < | ||
| + | Vorstandsmitgliedes eine niedrigere Vergütung anordnen. < | ||
| + | Zuwendungen nach Absatz 6 Satz 3 sind auf die Vergütung der | ||
| + | Vorstandsmitglieder anzurechnen oder an die Körperschaft abzuführen. | ||
| + | < | ||
| + | Vorstandsmitglieder sind nur auf der Grundlage von | ||
| beitragsorientierten Zusagen zulässig. | beitragsorientierten Zusagen zulässig. | ||