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| Regelungen zu Wirtschaftlichkeitsprüfungen in allen Bereichen ärztlich | Regelungen zu Wirtschaftlichkeitsprüfungen in allen Bereichen ärztlich | ||
| verordneter Leistungen enthalten sein. < | verordneter Leistungen enthalten sein. < | ||
| - | gelten für Leistungen, die ab dem 1. < | + | gelten für Leistungen, die ab dem 1. < |
| + | den Vereinbarungen nach Satz 1 sollen Verordnungsquoten für alle | ||
| + | Arzneimittel enthalten sein, für die Rabattverträge nach § 130e Absatz | ||
| + | 1 Satz 1 vereinbart werden können. < | ||
| + | für eine nach § 130e Absatz 1 Satz 1 festgelegte Gruppe zu | ||
| + | vereinbaren. | ||
| - | < | + | < |
| angemessene Überschreitung der Menge gegenüber den tatsächlich | angemessene Überschreitung der Menge gegenüber den tatsächlich | ||
| - | erbrachten Impfungen grundsätzlich nicht als unwirtschaftlich. < | + | erbrachten Impfungen grundsätzlich nicht als unwirtschaftlich. < |
| Verordnungen saisonaler Grippeimpfstoffe in den Impfsaisons 2020/2021 | Verordnungen saisonaler Grippeimpfstoffe in den Impfsaisons 2020/2021 | ||
| bis 2022/2023 gilt eine Überschreitung der Menge von bis zu 30 Prozent | bis 2022/2023 gilt eine Überschreitung der Menge von bis zu 30 Prozent | ||
| gegenüber den tatsächlich erbrachten Impfungen nicht als | gegenüber den tatsächlich erbrachten Impfungen nicht als | ||
| - | unwirtschaftlich. < | + | unwirtschaftlich. < |
| Satz 1 zu regeln. | Satz 1 zu regeln. | ||
| - | < | + | < |
| oder einer von der zuständigen Behörde bekannt gemachten Einschränkung | oder einer von der zuständigen Behörde bekannt gemachten Einschränkung | ||
| der Verwendbarkeit erneut ein Arzneimittel verordnet werden, ist die | der Verwendbarkeit erneut ein Arzneimittel verordnet werden, ist die | ||
| Zeile 32: | Zeile 37: | ||
| Praxisbesonderheit zu berücksichtigen. | Praxisbesonderheit zu berücksichtigen. | ||
| - | < | + | < |
| Verordnung auf der nach § 129 Absatz 2b Satz 1 erstellten Liste | Verordnung auf der nach § 129 Absatz 2b Satz 1 erstellten Liste | ||
| geführt wird, gilt als nicht unwirtschaftlich. | geführt wird, gilt als nicht unwirtschaftlich. | ||
| Zeile 90: | Zeile 95: | ||
| <wrap #abs_5 /> | <wrap #abs_5 /> | ||
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