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| law:sgb_5:134a [12.09.2026 06:16] – angelegt - Externe Bearbeitung 127.0.0.1 | law:sgb_5:134a [20.10.2026 07:28] (aktuell) – Externe Bearbeitung 127.0.0.1 | ||
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| Krankenkassen. < | Krankenkassen. < | ||
| Versicherten an Hebammenhilfe unter Einbeziehung der in § 24f Satz 2 | Versicherten an Hebammenhilfe unter Einbeziehung der in § 24f Satz 2 | ||
| - | geregelten Wahlfreiheit der Versicherten und deren Qualität, den | + | geregelten Wahlfreiheit der Versicherten und deren Qualität sowie die |
| - | Grundsatz der Beitragssatzstabilität | + | berechtigten wirtschaftlichen Interessen der freiberuflich tätigen |
| - | wirtschaftlichen Interessen der freiberuflich tätigen Hebammen zu | + | Hebammen zu berücksichtigen. § 71 Absatz 1 bis 3 gilt. < |
| - | berücksichtigen. < | + | Berücksichtigung der wirtschaftlichen Interessen der freiberuflich |
| - | Interessen der freiberuflich tätigen Hebammen nach Satz 2 sind | + | tätigen Hebammen nach Satz 2 sind insbesondere Kostensteigerungen zu |
| - | insbesondere Kostensteigerungen zu beachten, die die Berufsausübung | + | beachten, die die Berufsausübung betreffen. |
| - | betreffen. | + | |
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