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law:sgb_5:135e [12.09.2026 06:16] – angelegt - Externe Bearbeitung 127.0.0.1law:sgb_5:135e [20.10.2026 07:28] (aktuell) – Externe Bearbeitung 127.0.0.1
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 berücksichtigen und zu einer leitliniengerechten, qualitativ berücksichtigen und zu einer leitliniengerechten, qualitativ
 hochwertigen und für Patienten sicheren medizinischen Versorgung hochwertigen und für Patienten sicheren medizinischen Versorgung
-beitragen.+beitragen. <sub><wrap #abs_1_3 />[[law:sgb_5:135e#abs_1_3|3]]</sub>Die Qualitätskriterien nach Satz 1 Nummer 2 Buchstabe c 
 +haben sich insbesondere auf das ärztliche Personal und das 
 +Pflegepersonal zu beziehen.
  
 <wrap #abs_2 /> <wrap #abs_2 />