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law:sgb_5:203a [12.09.2026 06:16] – angelegt - Externe Bearbeitung 127.0.0.1law:sgb_5:203a [20.10.2026 07:28] (aktuell) – Externe Bearbeitung 127.0.0.1
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-=== § 203a Meldepflicht bei Bezug von Arbeitslosengeld, Bürgergeld oder Unterhaltsgeld ===+=== § 203a Meldepflicht bei Bezug von Arbeitslosengeld, Grundsicherungsgeld oder Unterhaltsgeld ===
  
 Die Agenturen für Arbeit oder in den Fällen des § 6a des Zweiten Die Agenturen für Arbeit oder in den Fällen des § 6a des Zweiten