Unterschiede
Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.
| law:sgb_5:203a [12.09.2026 06:16] – angelegt - Externe Bearbeitung 127.0.0.1 | law:sgb_5:203a [20.10.2026 07:28] (aktuell) – Externe Bearbeitung 127.0.0.1 | ||
|---|---|---|---|
| Zeile 2: | Zeile 2: | ||
| - | === § 203a Meldepflicht bei Bezug von Arbeitslosengeld, | + | === § 203a Meldepflicht bei Bezug von Arbeitslosengeld, |
| Die Agenturen für Arbeit oder in den Fällen des § 6a des Zweiten | Die Agenturen für Arbeit oder in den Fällen des § 6a des Zweiten | ||