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| gebildet. < | gebildet. < | ||
| der Vorstand aus mehreren Personen, müssen ihm mindestens eine Frau | der Vorstand aus mehreren Personen, müssen ihm mindestens eine Frau | ||
| und mindestens ein Mann angehören. < | und mindestens ein Mann angehören. < | ||
| - | der Vorstandsvorsitzende und dessen Stellvertreter werden von dem | + | die oder der Vorstandsvorsitzende und deren oder dessen |
| - | Verwaltungsrat gewählt. < | + | Stellvertreterin oder Stellvertreter werden von dem Verwaltungsrat |
| - | vertritt den Spitzenverband gerichtlich und außergerichtlich, | + | gewählt. < |
| - | Gesetz oder sonstiges für den Spitzenverband maßgebendes Recht nichts | + | Spitzenverband gerichtlich und außergerichtlich, |
| - | Abweichendes | + | sonstiges für den Spitzenverband maßgebendes Recht nichts Abweichendes |
| - | Tätigkeit hauptamtlich aus. § 35a Abs. 1 bis 3, 6 bis 7 des Vierten | + | bestimmt. < |
| - | Buches | + | hauptamtlich aus. § 35a Absatz |
| - | Entscheidung nach § 35a Absatz 6a des Vierten Buches in Verbindung mit | + | gilt entsprechend. |
| - | Satz 6 verlangen, dass ihr der Spitzenverband Bund der Krankenkassen | + | |
| - | eine unabhängige rechtliche und wirtschaftliche Bewertung der | + | |
| - | Vorstandsdienstverträge vorlegt. < | + | |
| - | Dauer der Amtszeit der Vorstandsmitglieder unzulässig. < | + | |
| - | neuen Amtszeit eines Vorstandsmitgliedes kann eine über die zuletzt | + | |
| - | nach § 35a Absatz 6a Satz 1 des Vierten Buches gebilligte Vergütung | + | |
| - | der letzten Amtsperiode oder des Vorgängers im Amt hinausgehende | + | |
| - | höhere Vergütung nur durch einen Zuschlag auf die Grundvergütung nach | + | |
| - | Maßgabe der Entwicklung des Verbraucherpreisindexes vereinbart werden. | + | |
| - | < | + | |
| - | Vorstandsmitgliedes eine niedrigere Vergütung anordnen. < | + | |
| - | Zuwendungen nach § 35a Absatz 6 Satz 3 des Vierten Buches sind auf die | + | |
| - | Vergütungen der Vorstandsmitglieder anzurechnen oder an den | + | |
| - | Spitzenverband Bund der Krankenkassen abzuführen. < | + | |
| - | Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen für die Zukunftssicherung der | + | |
| - | Vorstandsmitglieder sind nur auf der Grundlage von | + | |
| - | beitragsorientierten Zusagen zulässig. | + | |
| - | < | + | < |
| Sicherung einer ordnungsgemäßen Verwaltungsorganisation zu ergreifen. | Sicherung einer ordnungsgemäßen Verwaltungsorganisation zu ergreifen. | ||
| - | < | + | < |
| internes Kontrollverfahren mit einem internen Kontrollsystem und mit | internes Kontrollverfahren mit einem internen Kontrollsystem und mit | ||
| - | einer unabhängigen internen Revision einzurichten. < | + | einer unabhängigen internen Revision einzurichten. < |
| Revision berichtet in regelmäßigen Abständen dem Vorstand und bei | Revision berichtet in regelmäßigen Abständen dem Vorstand und bei | ||
| festgestellten Verstößen gegen gesetzliche Regelungen oder andere | festgestellten Verstößen gegen gesetzliche Regelungen oder andere | ||
| - | wesentliche Vorschriften auch der Aufsichtsbehörde. < | + | wesentliche Vorschriften auch der Aufsichtsbehörde. < |
| festgestellten Verstöße auf das Handeln von Vorstandsmitgliedern, | festgestellten Verstöße auf das Handeln von Vorstandsmitgliedern, | ||
| ist auch dem Verwaltungsrat zu berichten. | ist auch dem Verwaltungsrat zu berichten. | ||