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 bei zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln beträgt 10 vom Hundert des bei zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln beträgt 10 vom Hundert des
 insgesamt von der Krankenkasse zu übernehmenden Betrags, jedoch insgesamt von der Krankenkasse zu übernehmenden Betrags, jedoch
-höchstens 10 Euro für den gesamten Monatsbedarf.+höchstens 15 Euro für den gesamten Monatsbedarf.
  
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   * [[a-z:hilfsmittel]]   * [[a-z:hilfsmittel]]
 +  * [[a-z:mobilitaets_hilfen]]