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 später gestellt, lebt der Anspruch auf Krankengeld mit dem Tag der später gestellt, lebt der Anspruch auf Krankengeld mit dem Tag der
 Antragstellung wieder auf. Antragstellung wieder auf.
 +
 +==== Weitere Information ====
 +
 +__[[https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=LSG%20Bayern&Datum=19.05.2025&Aktenzeichen=L%2020%20KR%20186/23|LSG Bayern, 19.05.2025 - L 20 KR 186/23]]__
 +
 +<wrap myindent>
 +Reha-Aufforderung durch die Krankenkasse nur mit Gutachten
 +</wrap>
 +
 +__[[https://www.sozialgerichtsbarkeit.de/entscheidungen/89226|Bundessozialgericht B 1 KR 32/13 R, 16.12.2014]]__
 +
 +<wrap myindent>
 +Die aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Anfechtungsklage gegen eine fristgebundene Aufforderung der Krankenkasse zur Stellung eines Rehabilitationsantrags nach § 51 Abs. 1 SGB V hemmt weder den Lauf der gesetzten Frist noch verhindert sie das Entfallen des Krankengeldanspruchs nach § 51 Abs. 3 SGB V, wenn die Aufforderung später rechtskräftig bestätigt wird.
 +</wrap>
 +
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 +=== Verweis ===
 +
 +  * [[a-z:reha-ablehnung]]
 +  * [[a-z:reha-aufforderung]]
 +  * [[a-z:urteile]]
 +  * [[recht:urteile]]
 +