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| allerdings jeweils nicht mehr als die Kosten des Mittels; im Fall | allerdings jeweils nicht mehr als die Kosten des Mittels; im Fall | ||
| einer Bestimmung nach § 130b Absatz 1c entspricht die Höhe der | einer Bestimmung nach § 130b Absatz 1c entspricht die Höhe der | ||
| - | Zuzahlung dem nach § 131 | + | Zuzahlung dem nach § 131 Absatz 4 Satz 3 Nummer |
| Betrag. Als Zuzahlungen zu stationären Maßnahmen und zur | Betrag. Als Zuzahlungen zu stationären Maßnahmen und zur | ||
| außerklinischen Intensivpflege in vollstationären Pflegeeinrichtungen, | außerklinischen Intensivpflege in vollstationären Pflegeeinrichtungen, | ||