Unterschiede
Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.
| law:sgb_6:170 [12.09.2026 06:16] – angelegt - Externe Bearbeitung 127.0.0.1 | law:sgb_6:170 [20.10.2026 07:28] (aktuell) – Externe Bearbeitung 127.0.0.1 | ||
|---|---|---|---|
| Zeile 36: | Zeile 36: | ||
| - | d) Leistungen für den Ausfall von Arbeitseinkünften im Zusammenhang mit | + | d) Krankengeld beziehen, dessen Höhe sich nach § 47 Absatz 2a des Fünften |
| + | Buches bestimmt, von den Leistungsträgern, | ||
| + | |||
| + | |||
| + | e) Leistungen für den Ausfall von Arbeitseinkünften im Zusammenhang mit | ||
| einer nach den §§ 8 und 8b des Transplantationsgesetzes erfolgenden | einer nach den §§ 8 und 8b des Transplantationsgesetzes erfolgenden | ||
| Spende von Organen oder Geweben oder im Zusammenhang mit einer im | Spende von Organen oder Geweben oder im Zusammenhang mit einer im | ||
| Zeile 46: | Zeile 50: | ||
| - | e) Pflegeunterstützungsgeld beziehen, von den Beziehern der Leistung zur | + | f) Pflegeunterstützungsgeld beziehen, von den Beziehern der Leistung zur |
| Hälfte, soweit sie auf die Leistung entfallen, im Übrigen | Hälfte, soweit sie auf die Leistung entfallen, im Übrigen | ||
| Zeile 93: | Zeile 97: | ||
| - | < | + | < |
| - | zur Teilhabe ohne Anspruch auf Krankengeld von den Versicherten | + | der Ausführung von Leistungen zur Teilhabe ohne Anspruch auf |
| - | selbst, | + | Krankengeld von den Versicherten selbst, |