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 Entschädigung, Krankengeld der Soldatenentschädigung, Übergangsgeld Entschädigung, Krankengeld der Soldatenentschädigung, Übergangsgeld
 oder Mutterschaftsgeld sowie für nachgewiesene Anrechnungszeiten von oder Mutterschaftsgeld sowie für nachgewiesene Anrechnungszeiten von
-Künstlern und Publizisten keine Beiträge.+Künstlern und Publizisten keine Beiträge; dies gilt nicht für 
 +nachgewiesene Zeiten des Bezugs von teilweisem Krankengeld nach § 44 
 +Absatz 1a des Fünften Buches.
  
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