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law:sgb_6:34 [12.09.2026 06:16] – angelegt - Externe Bearbeitung 127.0.0.1law:sgb_6:34 [20.10.2026 07:28] (aktuell) – Externe Bearbeitung 127.0.0.1
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 +<sub><wrap #abs_2_4 />[[law:sgb_6:34#abs_2_4|4]]</sub>Satz 1 Nummer 3 gilt nicht für einen Wechsel in eine Regelaltersrente,
 +wenn der Anspruch auf Rente wegen Alters nur deshalb besteht, weil ein
 +rechtswidriger begünstigender Verwaltungsakt nach § 45 des Zehnten
 +Buches nicht zurückgenommen werden kann.