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law:sgb_6:4 [12.09.2026 06:16] – angelegt - Externe Bearbeitung 127.0.0.1law:sgb_6:4 [20.10.2026 07:28] (aktuell) – Externe Bearbeitung 127.0.0.1
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 der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind oder in der der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind oder in der
 gesetzlichen Krankenversicherung ohne Anspruch auf Krankengeld gesetzlichen Krankenversicherung ohne Anspruch auf Krankengeld
-versichert sind, für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit oder der +versichert sind, für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit, der 
-Ausführung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur +Teilarbeitsunfähigkeit nach § 44c Absatz 1 Satz 1 des Fünften Buches 
-Teilhabe am Arbeitsleben, wenn sie im letzten Jahr vor Beginn der +oder der Ausführung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation 
-Arbeitsunfähigkeit oder der Ausführung von Leistungen zur+oder zur Teilhabe am Arbeitsleben, wenn sie im letzten Jahr vor Beginn 
 +der Arbeitsunfähigkeit, der Teilarbeitsunfähigkeit nach § 44c Absatz 1 
 +Satz 1 des Fünften Buches oder der Ausführung von Leistungen zur
 medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben zuletzt medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben zuletzt
 versicherungspflichtig waren, längstens jedoch für 18 Monate, versicherungspflichtig waren, längstens jedoch für 18 Monate,
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-2.  in den Fällen des Absatzes 3 Satz 1 Nr. 1 mit Beginn der Leistung und +2.  in den Fällen des Absatzes 3 Satz 1 Nummer 1 mit Beginn der Leistung 
-in den Fällen des Absatzes 3 Satz 1 Nr. 2 mit Beginn der +und in den Fällen des Absatzes 3 Satz 1 Nummer 2 mit Beginn der 
-Arbeitsunfähigkeit oder Rehabilitation, wenn der Antrag innerhalb von +Arbeitsunfähigkeit, der Teilarbeitsunfähigkeit nach § 44c Absatz 1 
-drei Monaten danach gestellt wird, andernfalls mit dem Tag, der dem +Satz 1 des Fünften Buches, oder der Rehabilitation, wenn der Antrag 
-Eingang des Antrags folgt, frühestens jedoch mit dem Ende der +innerhalb von drei Monaten danach gestellt wird, andernfalls mit dem 
-Versicherungspflicht aufgrund einer vorausgehenden+Tag, der dem Eingang des Antrags folgt, frühestens jedoch mit dem Ende 
 +der Versicherungspflicht aufgrund einer vorausgehenden
 versicherungspflichtigen Beschäftigung oder Tätigkeit. versicherungspflichtigen Beschäftigung oder Tätigkeit.