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| Zeile 53: | Zeile 53: | ||
| der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind oder in der | der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind oder in der | ||
| gesetzlichen Krankenversicherung ohne Anspruch auf Krankengeld | gesetzlichen Krankenversicherung ohne Anspruch auf Krankengeld | ||
| - | versichert sind, für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit | + | versichert sind, für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit, der |
| - | Ausführung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur | + | Teilarbeitsunfähigkeit nach § 44c Absatz 1 Satz 1 des Fünften Buches |
| - | Teilhabe am Arbeitsleben, | + | oder der Ausführung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation |
| - | Arbeitsunfähigkeit oder der Ausführung von Leistungen zur | + | oder zur Teilhabe am Arbeitsleben, |
| + | der Arbeitsunfähigkeit, der Teilarbeitsunfähigkeit nach § 44c Absatz 1 | ||
| + | Satz 1 des Fünften Buches | ||
| medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben zuletzt | medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben zuletzt | ||
| versicherungspflichtig waren, längstens jedoch für 18 Monate, | versicherungspflichtig waren, längstens jedoch für 18 Monate, | ||
| Zeile 97: | Zeile 99: | ||
| - | 2. in den Fällen des Absatzes 3 Satz 1 Nr. 1 mit Beginn der Leistung | + | 2. in den Fällen des Absatzes 3 Satz 1 Nummer |
| - | in den Fällen des Absatzes 3 Satz 1 Nr. 2 mit Beginn der | + | und in den Fällen des Absatzes 3 Satz 1 Nummer |
| - | Arbeitsunfähigkeit oder Rehabilitation, | + | Arbeitsunfähigkeit, der Teilarbeitsunfähigkeit nach § 44c Absatz 1 |
| - | drei Monaten danach gestellt wird, andernfalls mit dem Tag, der dem | + | Satz 1 des Fünften Buches, |
| - | Eingang des Antrags folgt, frühestens jedoch mit dem Ende der | + | innerhalb von drei Monaten danach gestellt wird, andernfalls mit dem |
| - | Versicherungspflicht aufgrund einer vorausgehenden | + | Tag, der dem Eingang des Antrags folgt, frühestens jedoch mit dem Ende |
| + | der Versicherungspflicht aufgrund einer vorausgehenden | ||
| versicherungspflichtigen Beschäftigung oder Tätigkeit. | versicherungspflichtigen Beschäftigung oder Tätigkeit. | ||