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law:sgb_6:5 [12.09.2026 06:16] – angelegt - Externe Bearbeitung 127.0.0.1law:sgb_6:5 [20.10.2026 07:28] (aktuell) – Externe Bearbeitung 127.0.0.1
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 selbständigen Tätigkeit nur erfolgt, wenn diese versicherungspflichtig selbständigen Tätigkeit nur erfolgt, wenn diese versicherungspflichtig
 ist. <sub><wrap #abs_2_5 />[[law:sgb_6:5#abs_2_5|5]]</sub>Satz 1 Nummer 1 gilt nicht für Personen, die im Rahmen ist. <sub><wrap #abs_2_5 />[[law:sgb_6:5#abs_2_5|5]]</sub>Satz 1 Nummer 1 gilt nicht für Personen, die im Rahmen
-betrieblicher Berufsbildung beschäftigt sind.+betrieblicher Berufsbildung beschäftigt sind. <sub><wrap #abs_2_6 />[[law:sgb_6:5#abs_2_6|6]]</sub>Satz 1 Nummer 2 gilt 
 +nicht für Personen, deren Arbeitseinkommen die nach Satz 2 maßgebende 
 +Geringfügigkeitsgrenze aufgrund einer Teilarbeitsunfähigkeit nach § 
 +44c Absatz 1 Satz 1 des Fünften Buches unterschreitet.
  
 <wrap #abs_3 /> <wrap #abs_3 />