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| Zeile 83: | Zeile 83: | ||
| selbständigen Tätigkeit nur erfolgt, wenn diese versicherungspflichtig | selbständigen Tätigkeit nur erfolgt, wenn diese versicherungspflichtig | ||
| ist. < | ist. < | ||
| - | betrieblicher Berufsbildung beschäftigt sind. | + | betrieblicher Berufsbildung beschäftigt sind. < |
| + | nicht für Personen, deren Arbeitseinkommen die nach Satz 2 maßgebende | ||
| + | Geringfügigkeitsgrenze aufgrund einer Teilarbeitsunfähigkeit nach § | ||
| + | 44c Absatz 1 Satz 1 des Fünften Buches unterschreitet. | ||
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