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law:sgb_7:47 [12.09.2026 06:16] – angelegt - Externe Bearbeitung 127.0.0.1law:sgb_7:47 [20.10.2026 07:28] (aktuell) – Externe Bearbeitung 127.0.0.1
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 Kurzarbeitergeld oder Qualifizierungsgeld bezogen haben, erhalten Kurzarbeitergeld oder Qualifizierungsgeld bezogen haben, erhalten
 Verletztengeld in Höhe des Krankengeldes nach § 47b des Fünften Verletztengeld in Höhe des Krankengeldes nach § 47b des Fünften
-Buches. <sub><wrap #abs_2_2 />[[law:sgb_7:47#abs_2_2|2]]</sub>Versicherte, die nicht nur darlehensweise gewährtes Bürgergeld +Buches. <sub><wrap #abs_2_2 />[[law:sgb_7:47#abs_2_2|2]]</sub>Versicherte, die nicht nur darlehensweise gewährtes 
-nach § 19 Absatz 1 Satz 1 des Zweiten Buches oder nicht nur Leistungen +Grundsicherungsgeld nach § 19 Absatz 1 Satz 1 des Zweiten Buches oder 
-für Erstausstattungen für Bekleidung bei Schwangerschaft und Geburt +nicht nur Leistungen für Erstausstattungen für Bekleidung bei 
-nach dem Zweiten Buch bezogen haben, erhalten Verletztengeld in Höhe +Schwangerschaft und Geburt nach dem Zweiten Buch bezogen haben, 
-des Betrages des Bürgergeldes nach § 19 Absatz 1 Satz 1 des Zweiten +erhalten Verletztengeld in Höhe des Betrages des Grundsicherungsgeldes 
-Buches.+nach § 19 Absatz 1 Satz 1 des Zweiten Buches.
  
 <wrap #abs_3 /> <wrap #abs_3 />