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| <wrap #abs_4 /> | <wrap #abs_4 /> | ||
| - | (4)< | + | (4)< |
| - | Angebot in Tageseinrichtungen vorzuhalten. < | + | Schuljahren die erste Klassenstufe besucht, hat ab dem Schuleintritt |
| - | 3 Satz 3 gelten | + | bis zum Beginn der fünften Klassenstufe einen Anspruch auf Förderung |
| + | in einer Tageseinrichtung. < | ||
| + | von acht Stunden täglich. < | ||
| + | Tageseinrichtungen gilt im zeitlichen Umfang des Unterrichts sowie der | ||
| + | Angebote der Ganztagsgrundschulen, | ||
| + | Ganztagsgrundschulen, | ||
| + | Anspruch auch als erfüllt, sofern Angebote der Jugendarbeit nach § 11 | ||
| + | eines öffentlichen Trägers oder eines anerkannten freien Trägers der | ||
| + | Jugendhilfe zur Verfügung gestellt werden. < | ||
| + | Schließzeit der Einrichtung im Umfang von bis zu vier Wochen im Jahr | ||
| + | während der Schulferien regeln. < | ||
| + | zeitlichen Umfang nach Satz 2 hinaus | ||
| + | in Tageseinrichtungen vorzuhalten; dieser Umfang der Förderung richtet | ||
| + | sich nach dem individuellen Bedarf. < | ||
| <wrap #abs_5 /> | <wrap #abs_5 /> | ||
| - | (5)< | + | (5)< |
| + | Angebot in Tageseinrichtungen vorzuhalten, | ||
| + | Absatz 4 nicht besteht. < | ||
| + | entsprechend. | ||
| + | |||
| + | <wrap #abs_6 /> | ||
| + | (6)< | ||
| beauftragten Stellen sind verpflichtet, | beauftragten Stellen sind verpflichtet, | ||
| - | Leistungen nach den Absätzen 1 bis 4 in Anspruch nehmen wollen, über | + | Leistungen nach den Absätzen 1 bis 5 in Anspruch nehmen wollen, über |
| das Platzangebot im örtlichen Einzugsbereich und die pädagogische | das Platzangebot im örtlichen Einzugsbereich und die pädagogische | ||
| Konzeption der Einrichtungen zu informieren und sie bei der Auswahl zu | Konzeption der Einrichtungen zu informieren und sie bei der Auswahl zu | ||
| - | beraten. < | + | beraten. < |
| Personen den zuständigen Träger der öffentlichen Jugendhilfe oder die | Personen den zuständigen Träger der öffentlichen Jugendhilfe oder die | ||
| beauftragte Stelle innerhalb einer bestimmten Frist vor der | beauftragte Stelle innerhalb einer bestimmten Frist vor der | ||
| beabsichtigten Inanspruchnahme der Leistung in Kenntnis setzen. | beabsichtigten Inanspruchnahme der Leistung in Kenntnis setzen. | ||
| - | <wrap #abs_6 /> | + | <wrap #abs_7 /> |
| - | (6)< | + | (7)< |