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 erloschen ist. <sub><wrap #abs_5_5 />[[law:sgb_9:152#abs_5_5|5]]</sub>Der Ausweis wird berichtigt, sobald eine erloschen ist. <sub><wrap #abs_5_5 />[[law:sgb_9:152#abs_5_5|5]]</sub>Der Ausweis wird berichtigt, sobald eine
 Neufeststellung unanfechtbar geworden ist. Neufeststellung unanfechtbar geworden ist.
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 +==== Weitere Information ====
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 +__[[https://nrwe.justiz.nrw.de/sgs/lsg_nrw/j2020/L_13_SB_74_20_B_ER_Beschluss_20200424.html|Urteil: Anspruch auf die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweis während des Widerspruchsverfahren/Klage]]__
 +
 +<wrap myindent>
 +Auch bei einem neuen GdB-Bescheid (Herabsetzung oder Rücknahme) besteht der Anspruch auf Ausstellung bzw. Verlängerung des Schwerbehindertenausweises, solange hiergegen Widerspruch und Klage eingelegt wird. Es entfaltet sich eine aufschiebende Wirkung.
 +</wrap>
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 +=== Verweis ===
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 +  * [[a-z:gdb-befristung]]
 +  * [[a-z:gdb-bewertung]]
 +  * [[a-z:gdb-widerspruch-klage]]
 +  * [[a-z:schwerbehinderung]]
 +  * [[a-z:teilwiderspruch-beschraenkte-klage]]
 +  * [[a-z:urteile]]
 +  * [[recht:urteile]]
 +