Zum Hauptinhalt springen

Unterschiede

Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.

Link zu dieser Vergleichsansicht

Beide Seiten der vorigen RevisionVorhergehende Überarbeitung
law:sgb_9:229 [20.10.2026 07:28] – Externe Bearbeitung 127.0.0.1law:sgb_9:229 [22.10.2026 06:46] (aktuell) – Externe Bearbeitung 127.0.0.1
Zeile 48: Zeile 48:
 dauerhaft so schwer ist, dass sie der unter Satz 1 genannten dauerhaft so schwer ist, dass sie der unter Satz 1 genannten
 Beeinträchtigung gleich kommt. Beeinträchtigung gleich kommt.
 +
 +==== Weitere Information ====
 +
 +__[[https://www.sozialgerichtsbarkeit.de/entscheidungen/174059|[2023] Bundessozialgericht Urteil vom 09.03.2023, B 9 SB 1/22 R]]__
 +
 +<wrap myindent>
 +1.  Für die Feststellung des Merkzeichens "aG" ist in räumlicher Hinsicht auf eine Umgebung abzustellen, wie sie nach dem Verlassen eines Kraftfahrzeugs typischerweise vorzufinden ist.
 +\\ \\
 +2. Sturzgefahr rechtfertigt das Merkzeichen "aG" nur dann, wenn diese Gefahr wegen der Häufigkeit und/oder den drohenden Folgen der Stürze so ausgeprägt ist, dass der Betroffene aus der objektiven und medizinisch begründeten Sicht eines verständigen behinderten Menschen dauerhaft auf einen Rollstuhl angewiesen ist
 +</wrap>
 +
 +__[[https://www.sozialgerichtsbarkeit.de/entscheidungen/174060|[2023] Bundessozialgericht B 9 SB 8/21 R]]__
 +
 +<wrap myindent>
 +Für die Feststellung des Merkzeichens "aG" ist in räumlicher Hinsicht auf eine Umgebung abzustellen, wie sie nach dem Verlassen eines Kraftfahrzeugs typischerweise vorzufinden ist.
 +\\ \\
 +Erfasst wird daher vor allem die Gehfähigkeit im öffentlichen Verkehrsraum auf dem Weg vom Parkplatz nach Verlassen des Kraftfahrzeugs zu sozialen, kulturellen, wirtschaftlichen, gesellschaftlichen
 +oder sonstigen Einrichtungen des privaten und öffentlichen Lebens.
 +\\ \\
 +Dieser Bezugsrahmen ist auch aus dem straßenverkehrsrechtlichen Zweck des Merkzeichens aG herzuleiten. Dieser besteht vor allem darin, mittels der gewährten Parkerleichterungen die stark eingeschränkte Gehfähigkeit durch Verkürzung der neben der Kraftfahrzeugbenutzung unausweichlichen Wegstrecke auszugleichen.
 +</wrap>
 +
 +__[[https://www.sozialgerichtsbarkeit.de/entscheidungen/85065|[2002] Bundessozialgericht B 9 SB 7/01 R]]__
 +
 +<wrap myindent>
 +- „aG“ setzt keinen nahezu vollständigen Verlust des Gehvermögens („nahezu fortbewegungsunfähig“) voraus
 +\\ \\
 +- "Die maßgebenden straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften stellen jedoch nicht darauf ab, über welche Wegstrecke ein schwerbehinderter Mensch sich außerhalb seines Kraftfahrzeuges zumutbar noch bewegen kann, sondern darauf, unter welchen Bedingungen ihm dies nur noch möglich ist:
 +nämlich nur mit fremder Hilfe oder nur mit großer Anstrengung.
 +Wer diese Voraussetzung - praktisch von den ersten Schritten außerhalb seines Kraftfahrzeuges an - erfüllt, qualifiziert sich für den entsprechenden Nachteilsausgleich (insbesondere Parkerleichterungen) auch dann, wenn er gezwungenermaßen auf diese Weise längere Wegstrecken zurücklegt."
 +</wrap>
 +
 +__[[https://www.sozialgerichtsbarkeit.de/entscheidungen/86859|[2007] BSG B 9a SB 1/06 R]]__
 +
 +<wrap myindent>
 +Für die Zuerkennung des Merkzeichens "aG" reichen jedoch nicht irgendwelche Erschöpfungszustände aus. Sie müssen in ihrer Intensität vielmehr gleichwertig mit den Erschöpfungszuständen sein, die Schwerbehinderte der in Abschnitt II Nr 1 Satz 2 1. Halbsatz zu § 46 Abs 1 Nr 11 VwV-StVO einzeln aufgeführten Gruppen erleiden. Gradmesser hierfür kann die Intensität des Schmerzes bzw - wie hier - der Luftnot nach dem Zurücklegen einer bestimmten Wegstrecke sein. Ein solches Erschöpfungsbild lässt sich ua aus der Dauer der erforderlichen Pause sowie den Umständen herleiten, unter denen der Schwerbehinderte nach der Pause seinen Weg fortsetzt. Nur kurzes Pausieren - auch auf Großparkplätzen - mit anschließendem Fortsetzen des Weges ohne zusätzliche Probleme ist im Hinblick auf den von den Vergleichsgruppen gebildeten Maßstab zumutbar.
 +</wrap>
 +
 +
 +=== Verweis ===
 +
 +  * [[a-z:merkzeichen-ag]]
 +  * [[a-z:urteile]]
 +  * [[recht:urteile]]
 +