Unterschiede
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| law:zpo:829 [12.09.2026 06:16] – angelegt - Externe Bearbeitung 127.0.0.1 | law:zpo:829 [20.10.2026 07:28] (aktuell) – Externe Bearbeitung 127.0.0.1 | ||
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| - | == § 829 Pfändung einer Geldforderung == | + | == § 829 Pfändung einer Geldforderung; Verordnungsermächtigung |
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| ermächtigt, | ermächtigt, | ||
| Formulare für den Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und | Formulare für den Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und | ||
| - | Überweisungsbeschlusses einzuführen. < | + | Überweisungsbeschlusses einzuführen. < |
| - | eingeführt sind, muss sich der Antragsteller ihrer bedienen. < | + | diese Formulare |
| - | Verfahren bei Gerichten, die die Verfahren elektronisch bearbeiten, | + | Übermittlung und die Eignung zur Bearbeitung bestimmen. < |
| - | und für Verfahren bei Gerichten, die die Verfahren nicht elektronisch | + | Satz 1 Formulare eingeführt sind, muss sich der Antragsteller ihrer |
| - | bearbeiten, können unterschiedliche Formulare eingeführt werden. | + | bedienen. |